Einigung zur Grundrente

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07.07.2020 07:17
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#26 RE: Einigung zur Grundrente
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Das stimmt Pilzi. Aber es leben tausende Rentner in Armut und damit ist das dann behoben. Es ist endlich ein Schritt gegen die Altersarmut.

Liebe Grüße, Rika


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15.11.2020 10:22
avatar  Rika
#27 RE: Einigung zur Grundrente
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Grundrente kommt zum 1.1.2021

Grundsätzlich gilt: Die Grundrente erhalten Neu- und Bestandsrentner. Dafür müssen sie aber einige Kriterien erfüllen. Sie bekommen die staatliche Hilfe, wenn sie mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen können. Dazu zählen unter anderem Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeiten, Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Außerdem fließen Zeiten mit Leistungsbezug wegen Krankheit mit ein.
der Verdienst bezogen auf das gesamte Berufsleben im Schnitt zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen hat. Im Jahr 2020 beträgt dieses sogenannte Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten 40.551 Euro.
Die Grundrente wird als Zuschlag zur „Normalrente“ individuell berechnet.

Zur Ermittlung der Zuschläge für die Grundrente findet eine Einkommensprüfung statt, damit die Grundrente nur Bedürftigen zufließt. Dabei gilt: „Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen“ (zvE), wie die Bundesregierung ausführt. Dazu zählen auch Zinseinnahmen, Kapitalerträge und Mieteinnahmen. Freibeträge und andere relevante Posten dürfen vom Bruttoeinkommen abgezogen werden, um das zvE zu ermitteln.
Einkommen wird angerechnet, wenn es den Freibetrag von 1250 Euro für Alleinlebende und 1950 Euro für Paare übersteigt.

Dabei gilt folgendes Schema: Einkommen über 1250 Euro (1950 Euro bei Paaren) wird zu 60 Prozent angerechnet. Einkommen über 1600 Euro (2300 Euro bei Paaren) wird voll angerechnet.

Betroffene müssen die Grundrente nicht beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) berechnet sie automatisch und zahlt sie zusammen mit der regulären Rente aus.
https://www.focus.de/finanzen/altersvors...d_12652295.html

Liebe Grüße, Rika


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01.12.2020 12:13
avatar  Rika
#28 RE: Einigung zur Grundrente
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Die Auszahlung der ersten Grundrentenzuschläge kann frühestens Mitte nächsten Jahres erfolgen. Beträge, auf die bereits ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden automatisch nachgezahlt.

Ein Antrag auf Grundrente muss nicht gestellt werden. Wir prüfen für alle Rentenbezieher, ob ein Anspruch besteht und zahlen den Zuschlag zur Rente automatisch. Auskünfte zu individuellen Ansprüchen auf Grundrente oder zur Höhe des Zuschlags können wir derzeit noch nicht geben. Wir werden die Öffentlichkeit umfassend informieren. Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung können unter www.deutsche-rentenversicherung.de bereits die wichtigsten Informationen zur Grundrente abgerufen werden.
https://www.deutsche-rentenversicherung....grundrente.html

Liebe Grüße, Rika


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