Winterreifenpflicht in Deutschland aktuell

13.12.2019 20:54
avatar  Rika
#1 Winterreifenpflicht in Deutschland aktuell
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Manche Autofahrer sind unsicher ob man Winterreifen verwenden muß. Es hat sich da einiges geändert!

Bei Schnee, Glätte, Eisbildung, Matsch oder Reifglätte darf man nur mit Winterreifen Auto fahren! Selbst wenn man einen Unfall nicht verschuldet hat kann man haftpflichtig werden!
Als wintertauglich gelten bei nach dem 31.12.2017 hergestellten Reifen nur solche, die mit dem Alpine-Symbol ausgestattet sind. Die M+S-Kennzeichnung genügt nicht mehr!!
Für ältere Reifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2024.

Es spielt keine Rolle welcher Monat ist, es gilt nur noch die oben genannte Wetterbedingung.

Werden Sie bei Schnee oder Glatteis ohne vorgeschriebene Gummimischung erwischt, kommt es in jedem Fall zu einem Bußgeld von 60 Euro. Auch geht ein Punkt auf das Punktekonto in Flensburg ein.

Probleme mit der Versicherung und der Winterreifenpflicht
Generell sollten Verkehrsteilnehmer im Winter immer auf dem Laufenden bleiben, was die aktuelle Wetterlage betrifft. Denn diese bestimmt alleinig darüber, ob die Winterreifenpflicht gilt oder nicht. Und die Einhaltung dieser Pflicht beeinflusst auch direkt, ob die Kfz-Versicherung die vollen Leistungen bereitstellt.

Kommt es bei winterlicher Witterung zu einem Unfall mit Sommerreifen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Versicherung den Fall mit Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit untersucht. Kann die Verdächtigung nicht abgewendet werden, stehen dem Betroffenen Kürzungen oder ein kompletter Wegfall der Versicherungsleistungen bevor. Das gilt auch für Teil- und Vollkaskoversicherungen mit Bezug auf Schäden am eigenen Fahrzeug.

Auch auf die Haftpflichtversicherung kann die Winterreifenpflicht große Auswirkung haben. Kommt es bei Winterwetter zu einem Unfall mit Sommerreifen, kann auch derjenige zur Mithaftung verpflichtet werden, der den Unfall nicht primär zu verschulden hat. Durch Fahrlässigkeit wird hierbei nämlich auch die Betriebsgefahr beim Führen eines Kraftfahrzeugs erhöht.

https://www.bussgeldkatalog.org/winterre..._in_deutschland

Liebe Grüße, Rika


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