Reihenfolge der Vornamen darf man ab 1.11.18 ändern

21.03.2018 19:34
avatar  Rika
#1 Reihenfolge der Vornamen darf man ab 1.11.18 ändern
avatar

Wer gebräuchlich seinen zweiten oder dritten Vornamen als Rufnamen nutzen möchte kann das dann ändern lassen.
Man darf die Namenreihenfolge auf dem Standesamt ändern lassen. Dies wird auch in den Personalausweis eingetragen.
Man darf nur die Schreibweise der Namen nicht ändern und keinen Namen weg lassen oder hinzufügen.

Liebe Grüße, Rika


 Antworten

 Beitrag melden
21.03.2018 21:57
avatar  Lotta ( gelöscht )
#2 RE: Reihenfolge der Vornamen darf man ab 1.11.18 ändern
Lo
Lotta ( gelöscht )

Davon hab ich vor Wochen auch schon im TV gehört. Ich habe auch drei Vornamen, werde die Reihenfolge aber nicht mehr ändern lassen in meinem Alter. Außerdem gefällt mir mein Rufname besser als meine beiden anderen Vornamen. Für junge Leute ist das aber eine gute Alternative, wenn sie mit ihrem Rufnamen nicht zufrieden sind.


 Antworten

 Beitrag melden
22.03.2018 10:37
avatar  Lenchen
#3 RE: Reihenfolge der Vornamen darf man ab 1.11.18 ändern
avatar

Du meine Güte, was man nicht alles für Schreibereien dann deswegen hat ...
Ich habe auch zwei Vornamen. Der erste ist der offizielle, der zweite ist der, mit dem mich Freunde anreden. Passt doch.

Liebe Grüße vom Lenchen
Wenn du etwas haben möchtest, was du noch nie gehabt hast, dann musst du etwas tun, was du noch nie getan hast. chinesische Weisheit

 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!