Entlassmanagement im Krankenhaus ist ab 1. Oktober gesetzlich geregelt

01.10.2017 09:32
avatar  Rika
#1 Entlassmanagement im Krankenhaus ist ab 1. Oktober gesetzlich geregelt
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Welche Pflege ein Patient nach der Entlassung aus dem Krankenhaus noch braucht und auf welche Unterstützung Angehörige angewiesen sind, regelt ab 1. Oktober ein „standardisiertes Entlassmanagement“. Damit haben die gesetzlich Versicherten die Gewissheit, dass bei jeder stationären Behandlung in einem Krankenhaus auch der anschließende Übergang von der Klinik zum weiterbehandelnden Arzt oder zur nächsten Versorgungseinrichtung Teil der Versorgung ist.

Liebe Grüße, Rika


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02.10.2017 11:28
avatar  Lenchen
#2 RE: Entlassmanagement im Krankenhaus ist ab 1. Oktober gesetzlich geregelt
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Das ist einmal eine vernünftige Regelung.
Ich habe das mehrmals bei meiner mittlerweile verstorbenen Schwester erlebt, dass der Hausarzt überhaupt nicht darauf einging, was die Klinik für wichtig gehalten hatte. Auch die Pfleger im Heim waren da nicht verpflichtet und machten nur, was der Hausarzt anordnete oder eben nicht anordnete (was häufiger vorkam).

Liebe Grüße vom Lenchen
Wenn du etwas haben möchtest, was du noch nie gehabt hast, dann musst du etwas tun, was du noch nie getan hast. chinesische Weisheit

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02.10.2017 13:18
avatar  Cindy ( gelöscht )
#3 RE: Entlassmanagement im Krankenhaus ist ab 1. Oktober gesetzlich geregelt
Ci
Cindy ( gelöscht )

Das ist eine gute Regelung.
Bis jetzt bekam man nur Medikamente für einen Tag. Kein Arzt zu erreichen, Pech gehabt.
Das habe ich oft bei meiner Mutti erlebt. Um an Medikamente zu kommen, musste man einen gute Draht zum Apotheker haben.


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