"Rechtsprechung": Vergewaltiger wird frei gesprochen!

13.09.2012 18:41
avatar  Rika
#1 RE: "Rechtsprechung": Vergewaltiger wird frei gesprochen!
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Langsam frage ich mich wozu wir überhaupt Strafgesetze haben und vor allem wozu wir Bürger Richter und Angestellte von Gerichten finanzieren mit unseren Steuern!

Ein 31jähriger steht vor Gericht, er wird angeklagt eine 15jährige vergewaltigt zu haben.
Die Richterin spricht ihn frei. Das Mädchen habe "sich nicht ausreichend gewehrt".
Experten sagen das Urteil sei "juristisch korrekt".
Bei Twitter und Facebook steigt die Empörung.

Und ich frage mich: Eine unerfahrene, vielleicht auch verängstigte 15jährige könnte ja auch vor Angst völlig apathisch werden, oder sich nicht trauen sich vehement zu wehren. Vielleicht hat der 31jährige den Ruf gewalttätig zu sein und sie hat Angst vor Schlägen oder was auch immer.
Nur weil sich ein Kind nicht traut zu wehren wird der Vergewaltiger frei gesprochen.
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/vo...i-a-855639.html

Liebe Grüße, Rika


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13.09.2012 19:17
avatar  EhemaligesMitglied ( gelöscht )
#2 RE: "Rechtsprechung": Vergewaltiger wird frei gesprochen!
Eh
EhemaligesMitglied ( gelöscht )


Also ich finde die Gesetze sehr gut. Wenn jetzt bald ein Mord geschieht - dann muß man sich auch genügend wehren. Daß heißt, daß ein erschossenes Opfer sich für das Gesetz nicht genügend gewehrt hat.
Wenn ein Auto nachts aufgebrochen wird - dann wird auch geprüft, in wie weit sich das Auto gewehrt hat. Wenn das Auto still hält ist es eben kein Einbruch mehr - sondern ein "einvernehmlicher Besitz-Wechsel".
Es wird auch Zeit, daß Häftlinge und Insassen einer psychatrischen Anstalt eine fünf Tagewoche haben. Am Wochenende sollten sie in meinen Augen sich von dem Gefängnis bzw der Anstalt erholen können. Es geht doch nun wirklich nicht an, daß sie die ganze Woche eingesperrt sind.

Die Gesetze werden immer weltfremder. Langsam frage ich mich, in welcher Welt die Juristen eigentlich leben!


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13.09.2012 19:22
avatar  Rika
#3 RE: "Rechtsprechung": Vergewaltiger wird frei gesprochen!
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Ich denke in diesem Fall an den bekannten Satz "Starr vor Angst". Viele Menschen reagieren bei Schreck so. Bei einer 15jährigen kann das gut der Fall sein. Und deshalb ist ihr kein Unrecht geschehen, selber schuld.
Ist diese Richterin schon mal vergewaltigt worden?

Liebe Grüße, Rika


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13.09.2012 19:26
avatar  Rika
#4 RE: "Rechtsprechung": Vergewaltiger wird frei gesprochen!
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Hier ist es, er ist als gewalttätig bekannt und sitzt dafür eine Haftstrafe ab!
Hier ein aktueller Artikel dazu:
http://derstandard.at/1347492361865/Umst...-in-Deutschland

Liebe Grüße, Rika


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13.09.2012 19:31
avatar  EhemaligesMitglied ( gelöscht )
#5 RE: "Rechtsprechung": Vergewaltiger wird frei gesprochen!
Eh
EhemaligesMitglied ( gelöscht )


Da gibt es viele Gründe, warum ein Mädchen oder eine Frau sich nicht wehrt. Allein schon der Satz: "Ein Wort - und Du bist tot!" reicht doch wohl. Besonders, wenn der Täter auch noch eine Waffe hat.

Aber auch so: Auch wenn das Opfer sich bei einem Verbrechen nicht wehrt - dann ist und bleibt es für einen normal denkenden Bürger immer noch ein Verbrechen. Nur Juristen können ernsthaft glauben, daß eine Vergewaltigung dem Opfer so viel Spaß gemacht hat, daß es kein Verbrechen ist.


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13.09.2012 19:34
avatar  Rika
#6 RE: "Rechtsprechung": Vergewaltiger wird frei gesprochen!
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Der Anwalt des Mädchens hat jedenfalls den besten Rat gegeben: Kratzen! Da kann kein Richter sagen sie hat sich nicht gewehrt! Und die Kratzer gleich mit dem Handy fotografieren. Jetzt müssen Opfer von Gewaltverbrechen schon Beweise liefern um Recht zu bekommen. Früher haben das Staatsanwälte und Polizei gemacht.

Liebe Grüße, Rika


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13.09.2012 19:46
avatar  Ehemaliges Mitglied ( gelöscht )
#7 RE: "Rechtsprechung": Vergewaltiger wird frei gesprochen!
Eh
Ehemaliges Mitglied ( gelöscht )

Das ist echt zum Schreien!
Ich habe oft das Gefühl, dass Täter besser behandelt werden als Opfer.


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13.09.2012 19:52
avatar  EhemaligesMitglied ( gelöscht )
#8 RE: "Rechtsprechung": Vergewaltiger wird frei gesprochen!
Eh
EhemaligesMitglied ( gelöscht )

Die Täter müssen ja wohl auch mehr Schutz haben, als die Opfer.
Das Opfern kann zusehen, wie es weiter leben soll.
Der Täter dagegen kann im Gefängnis die fehlende Schulbildung nachholen, Lehrgänge mitmachen - und sich psychatrisch behandeln lassen. Immerhin hat der Täter eine schwere Kindheit gehabt. Da muß die Bevölkerung einfach mehr Verständnis für die armen Verbrecher aufbringen.
Die Opfer sollen mal lieber froh sein, daß sie ein schönes Leben haben - und nicht so arm dran sind, wie die Täter.


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13.09.2012 19:56
avatar  Rika
#9 RE: "Rechtsprechung": Vergewaltiger wird frei gesprochen!
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Vielleicht sollte ich jemanden umbringen. Bräuchte keine Steuern zahlen, hätte kostenloses Wohnen und Verpflegung, Arztkosten hab ich dann auch nicht. Arbeiten müsste ich dann auch nicht so lange weil es könnte mir psychisch schaden.
Leider gehöre ich zu den Bürgern, die es nicht fertig bringen jemanden umzubringen. Das ist mein Pech.

Liebe Grüße, Rika


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13.09.2012 19:59
avatar  Ehemaliges Mitglied ( gelöscht )
#10 RE: "Rechtsprechung": Vergewaltiger wird frei gesprochen!
Eh
Ehemaliges Mitglied ( gelöscht )

Zitat
Immerhin hat der Täter eine schwere Kindheit gehabt.


Genau.
Vielleicht hatte der ame Kerl eine dominante Mutter, einen strengen Vater, wurde zu früh aufs Töfchen gesetzt, oder hat nicht lange genug Muttermilch bekommen.
Da soll sich die Bevölkerung doch nicht wundern, wenn der arme Kerl Frauen/Mächen vergewaltigt und vielleicht noch erdrosselt.


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16.09.2012 15:25
avatar  Rika
#11 RE: "Rechtsprechung": Vergewaltiger wird frei gesprochen!
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Das heute 18jährige Mädchen hat ausgesagt, daß sie sich "durch die Freisprechung des Täters ein zweites Mal vergewaltigt fühle. Sie hätte damals nein gesagt, aber aus Angst vor dem Vergewaltiger alles über sich ergehen lassen. Es heiße doch immer man soll sich nicht wehren wenn man dadurch sein Leben auf's Spiel setzt... nun heißt es man habe sich nicht gewehrt, dann sei es keine Vergewaltigung".
Das Mädchen tut mir so leid.
Und was ich auch nicht verstehe: Das Mädchen war damals 15 Jahre alt. Wieso wird er nicht mal wegen Sex mit einer Minderjährigen verurteilt?

Liebe Grüße, Rika


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