Fahren mit Sommerreifen im Winter nicht stets grob fahrlässig
Lotta
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gelöscht
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#1 Fahren mit Sommerreifen im Winter nicht stets grob fahrlässig
Das Fahren mit Sommerreifen im Winter ist nicht stets grob fahrlässig, so dass die Kaskoversicherung bei einem Unfall nicht stets ihre Leistung gemäß § 81 Abs. 2 VVG kürzen darf. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Papenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam ein Autofahrer mit seinem Pkw an einem Morgen im Januar 2015 von der Straße ab, wodurch es zu einem Zusammenstoß mit einem Baum kam. Da der Pkw-Fahrer zu dieser Zeit mit Sommerreifen gefahren war, warf seine Kaskoversicherung ihm grobe Fahrlässigkeit vor und kürzte ihre Leistung um 50 %. Der Autofahrer war damit jedoch nicht einverstanden. Er führte an, dass keine winterlichen Straßenverhältnisse geherrscht haben. Tatsächlich herrschten zum Unfallzeitpunkt eine Temperatur von 1,8 Grad und eine relative Luftfeuchtigkeit von 87,1 %. Zudem war weder Schnee noch Regen gefallen. Nach Ansicht des Autofahrers wäre es auch mit Winterreifen zu dem Unfall gekommen. Ohnehin gäbe es keine generelle Winterreifenpflicht. Der Autofahrer erhob daher Klage auf Zahlung weiterer Versicherungsleistungen.
Anspruch auf weitere Versicherungsleistungen
Das Amtsgericht Papenburg entschied zu Gunsten des Autofahrers. Ihm habe ein Anspruch auf Zahlung weiterer Versicherungsleistungen zugestanden. Die Kaskoversicherung sei nicht berechtigt gewesen, ihre Leistung um 50 % zu kürzen. Zwar sei dies nach § 81 Abs. 2 VVG möglich, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt habe. Einen solchen Vorwurf könne dem Autofahrer aber nicht gemacht werden.
Kein Recht zur Leistungskürzung aufgrund grober Fahrlässigkeit
Eine grobe Fahrlässigkeit lasse sich zunächst nicht daraus herleiten, so das Amtsgericht, dass der Autofahrer mit Sommerreifen gefahren war. Zwar schreibe § 2 Abs. 3a StVO vor, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- und Reifglätte geeignete Reifen zu nutzen seien. Dies führe aber nicht zu einer generellen Winterreifenpflicht. Die Wetterverhältnisse zum Unfallzeitpunkt haben es jedoch geboten, mit Winterreifen und angepasster Geschwindigkeit zu fahren. Da der Autofahrer dem nicht nachgekommen sei, habe ein objektiv verkehrswidriges Verhalten durchaus nahe gelegen. Es habe aber in subjektiver Hinsicht an einem erheblich gesteigerten Verschulden gefehlt. Der Autofahrer habe nicht zwingend davon ausgehen müssen, dass das Fahren mit Sommerreifen mit einer grundsätzlich zulässigen Geschwindigkeit besonders gefahrenträchtig gewesen sei.
Fahren mit Sommerreifen nicht zwingend unfallursächlich
Nach Auffassung des Amtsgerichts sei das Fahren mit Sommerreifen darüber hinaus nicht zwingend unfallursächlich gewesen. Es sei vielmehr wahrscheinlich gewesen, dass es auch zum Unfall gekommen wäre, wenn das Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet worden wäre. So sei gerade im Falle von Eisglätte ein Abkommen von der Straße auch mit Winterreifen keineswegs ausgeschlossen.
(kostenlose-urteile.de)
Ich war immer der Meinung, dass die Versicherung nicht zahlen muss, wenn man im Winter mit Sommerreifen fährt, wenn was passiert, egal, wie die Wetterlage ist.
Greta
(
gelöscht
)
#2 RE: Fahren mit Sommerreifen im Winter nicht stets grob fahrlässig
#3 RE: Fahren mit Sommerreifen im Winter nicht stets grob fahrlässig
Nun, der Autofahrer musste sich sein Geld erstreiten. Darauf hab ich keine Lust und fahre grundsätzlich ab Mitte Oktober bis Mitte April Winterreifen.
Lotta
(
gelöscht
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#4 RE: Fahren mit Sommerreifen im Winter nicht stets grob fahrlässig
Kommt immer drauf an, wo man wohnt, wie oft und wie weit man fahren muss. Ich hab schon seit 3 Winter die Reifen nicht gewechselt. Hier war es seitdem auch nicht nötig, wenn, lass ich das Auto eben stehen, ich muss ja nicht fahren. Außerdem sind meine Sommerreifen ganz neu. Als ich noch täglich ins Büro musste, hab ich auch im Okt. Winterreifen aufziehen lassen.
Hier geht nichts ohne Winterreifen, auch wenn der Winter einmal ausfällt.
Es kommen immer mal ein paar Tage, wo es sehr nötig ist, dass man welche hat.
Stehen lassen ist gut Lotta, so spart man sich das Wechseln.
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