Jeder bekommt beim Einwohnermeldeamt Adresse eines Bürgers
Da wird überall von Datenschutz gesprochen. Was ich heute erfahren habe lässt mich fragen, wozu oder ob wir dieses Gesetz haben.
Als ich früher mal nach einer Bekannten forschte, die verzogen war und es mir wegen Irlandaufenthalt nicht mitteilen konnte, wurde mir beim Einwohnermeldeamt gesagt es würden keine Adressen weiter gegeben. Irgendwie verstand ich das auch und fand es richtig. Könnte ja jeder, der kriminelle Absichten hat, erfahren wo man sich aufhält. Damals gab es noch keinen Datenschutz und trotzdem war es nicht möglich.
Nun im Zeitalter des Datenschutzes kann jeder Bürger die Adresse eines anderen Bürgers gegen eine geringe Gebühr beim Einwohnermeldeamt einholen!
Das bedeutet wenn man mal eine Wohnung hatte die ein Psychopath kennt (Ihr erinnert Euch!!!) und man dort ausgezogen ist kann dieser Psychopath jederzeit die aktuelle Adresse erfahren. Er muß nur sagen "ich war lange fort und das ist eine gute Freundin von mir".
Und dann kann er die gute Freundin terrorisieren oder abmurksen!
Soweit unser Datenschutz. Ist ja klar, mit der "geringen Gebühr" kann man bei vermutlich unzähligen Anfragen sehr viel Geld einnehmen. Was zählt da die Sicherheit und das Privatleben eines Menschen.
Cindy
(
gelöscht
)
#2 RE: Jeder bekommt beim Einwohnermeldeamt Adresse eines Bürgers
Lotta
(
gelöscht
)
#4 RE: Jeder bekommt beim Einwohnermeldeamt Adresse eines Bürgers
Danke, Rika, für die Info. In diesem Zusammenhang habe ich jetzt nachgelesen, dass es seit dem 1.11.2015 das Bundesmeldegesetz gibt - vorher hatte jedes Bundesland ein eigenes Meldegesetz.
Hardy und ich haben bereits im Jahr 2000 gegenüber der Gemeinde den Antrag auf Auskunfts-/Übermittelungssperre an Parteien und Adreßbuchverlage gestellt. Dem Antrag ist entsprochen worden und die Sperre ohne zeitliche Befristung erfolgt. - Sollten wir uns in irgendeiner Weise bedroht fühlen oder von Werbung überflutet (was nicht der Fall ist), würden wir die Sperre erweitern.
Ansonsten gilt allgemein:
Für Personen, die in Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt, in Einrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen, in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber oder sonstige ausländische Flüchtlinge oder in einer Justizvollzugsanstalt wohnen, wird künftig ein sogenannter bedingter Sperrvermerk im Melderegister eingetragen, sofern der Meldebehörde bekannt ist, dass sich an der betreffenden Anschrift eine der genannten Einrichtungen befindet. Bei Melderegisterauskünften an Private muss die Meldebehörde künftig in diesen Fällen vor einer Auskunftserteilung den Betroffenen anhören und darf dann keine Auskunft erteilen, sofern durch die Auskunft schutzwürdige Interessen von Betroffenen beeinträchtigt würden.
PS: Bei Google - Streetviev - haben wir 2010 die Unkenntlichkeitmachung unseres Hauses- bzw. Grundstückes beantragt. Hierfür haben wir eine Bestätigung erhalten.
Rieke ich habe heute mit dem Einwohnermeldeamt telefoniert. Mir wurde gesagt das sie zwar eine Auskunftsperre auf Antrag machen können, dies aber vom Amtsleiter nur genehmigt wird wenn ein absolut notwendiger Grund vorliegt und bewiesen werden kann. Also wenn Leben in Gefahr ist.
Meine Frage ob es kein notwendiger Grund wäre wenn ein Psychopath, der irgendwann aus dem Gefängnis kommt, meine neue Adresse nicht erhalten soll weil ich dem alles zutrauen muß wurde beantwortet "nur wenn sie aktiv wurden, also zur Polizei gingen die das bestätigen kann".
Dies war die heutige Auskunft.
Liebe Rika, wenn durch einen Psychopath das Leben oder die Gesundheit bedroht ist und der Betroffene das nachweisen kann, wird hierfür sicher eine Auskunftssperre möglich sein. Dem Gefängnisaufenthalt ist ja ein Verfahren vorausgegangen, so dass man die Polizei nicht unbedingt hinzuziehen braucht.
Ich habe aber auch den Eindruck, dass verschiedene Mitarbeiter in den Gemeinden noch nicht wissen, dass es ein Bundesmeldegesetz gibt. Hierin steht u.a.: Auskünfte aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels sind künftig nur noch zulässig, wenn die Bürgerin und der Bürger vorher in die Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke eingewilligt haben. Diese Einwilligung muss gegenüber Privaten ausdrücklich erklärt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, bei der Meldebehörde eine Erklärung darüber abzugeben, dass die eigenen Daten zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels an Private herausgegeben werden dürfen. Diese Einwilligung bleibt bis zu ihrem Widerruf bestehen und muss nach einem Umzug nicht erneut abgegeben werden. Wurde keine Einwilligung erklärt, darf die Meldebehörde die Meldedaten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels herausgeben.
In dem Moment wo man das Computerformular beim Ummelden nach Umzug unterschreibt hat man automatisch zugestimmt, das die Daten weiter gegeben werden dürfen! Will man das nicht muß man einen gesonderten Antrag stellen. So ist das hier in Fürth.
Rieke der Gefängnisaufenthalt betraf eine Straftat, die mich oder einen Erwachsenen nicht gefährdet. Da ging es um eine minderjährige Tochter.
Was er bei mir gemacht hat wurde nicht zur Anzeige gebracht und daraufhin erklärte die Amtsdame ist es nicht erwiesen.
Ich könnte natürlich kämpfen, da käme ich sicher irgendwann durch. Aber leider ist meine Adresse durch das Betreiben einer Webseite veröffentlicht. Das ist Gesetz in Deutschland, man muß als Webseitenbetreiber seine Adresse im Impressum nennen.
Grimmie meine Telefonnummer findet keiner. Ich hab keinen Telefonbucheintrag und veröffentliche nie meine Telefonnummer im Internet.
Hatte auch noch nie einen Spam-Anruf.
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