14-jähriger wegen Körperverletzung und Nötigung

17.09.2016 21:57
avatar  Lotta ( gelöscht )
#1 RE: 14-jähriger wegen Körperverletzung und Nötigung
Lo
Lotta ( gelöscht )

...zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt

Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling bedrängt Erzieherin in Kinder- und Jugendwohnheim.

Das Amtsgericht Hannover hat einen 14-jährigen wegen eines Übergriffs auf eine Erzieherin in einem Kinder- und Jugendwohnheim zu einem Dauerarrest von zwei Wochen verurteilt. Der bislang nicht vorbestrafte Jugendliche lebt als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in Hannover.
Im zugrunde liegenden Fall trat der Angeklagte am 28. November 2015 gegen 0.45 Uhr während der Nachtschicht von hinten an die an einem Schreibtisch sitzende Geschädigte, die als angehende Sozialarbeiterin in der Einrichtung beschäftigt war. Der Angeklagte küsste unvermittelt die Geschädigte feucht auf die rechte Gesichtshälfte. Die Geschädigte stand auf, der Angeklagte schlang nun seine Arme in Höhe der Oberarme der Geschädigten um deren Körper und küsste sie weitere Male auf beide Wangen. Schließlich gelang es der Geschädigten, den Angeklagten wegzudrücken, sie drehte sich um und wollte den Raum verlassen. Nunmehr umfasste der Angeklagte die Geschädigte erneut von hinten und griff mit beiden Händen ihre Brüste. Hierbei strich er mehrfach mit beiden Händen über den Oberkörper der Geschädigten. Die Geschädigte rief wiederholt "Nein", dennoch hielt der Angeklagte die Unterarme der Geschädigten so fest, dass diese sich nicht entfernen konnte. Schließlich gelang es der Geschädigten, den Angeklagten zu kratzen, sodass sich sein Griff löste und sie sich entfernen konnte. Nunmehr kam der Angeklagte noch mindestens vier mal wieder auf die Geschädigte zu, die ihn jedes Mal wegdrücken musste. Als die Geschädigte zu weinen begann, ließ der Angeklagte von ihr ab. Die Geschädigte schilderte vor Gericht den Übergriff als sehr beängstigend. Sie war noch in der Verhandlung von dem Verhalten des Angeklagten beeinträchtigt.

Auch minderjähriger unbegleiteter Flüchtling muss sich bei Aufenthalt in Deutschland an geltende Regeln und Gesetze halten
Das Amtsgericht Hannover verurteilte den Angeklagte zu einem Dauerarrest von zwei Wochen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass sich der Angeklagte, wenn er in Deutschland leben wolle, an die geltenden Regeln und Gesetze zu halten habe. Hierzu gehöre selbstverständlich auch das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Aufgrund der Massivität des Übergriffs und der Erheblichkeit der Folgen für das Opfer hielt das Gericht die Verhängung eines Dauerarrestes für geboten, obwohl der Angeklagte bislang noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war.
(kostenlose-urteile.de)

Also, da fällt mir nun gar nichts mehr zu ein. Der Junge ist 14, eigentlich noch ein Kind, ist denn die ganze Welt verrückt? Genauso wenig kann ich verstehen, dass Eltern Minderjährige ganz allein in ein fremdes Land ziehen lassen.


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18.09.2016 09:14
avatar  Rika
#2 RE: 14-jähriger wegen Körperverletzung und Nötigung
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Mit 14 weiß ein Junge bereits genau was er tut. Die sind heute viel weiter als wir in dem Alter waren.

Liebe Grüße, Rika


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18.09.2016 09:43
avatar  Lucy ( gelöscht )
#3 RE: 14-jähriger wegen Körperverletzung und Nötigung
Lu
Lucy ( gelöscht )

Das fängt ja heutzutage schon alles im Kindergarten an


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18.09.2016 10:13
avatar  Mioram
#4 RE: 14-jähriger wegen Körperverletzung und Nötigung
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Das hätte auch ein angetrunkener deutschstämmiger 14-jähriger aus dem "Ghetto" in unserer Nachbarstadt so machen können. Solche Berichte animieren mich nicht dazu die AfD zu wählen.

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18.09.2016 10:43
avatar  Eri
#5 RE: 14-jähriger wegen Körperverletzung und Nötigung
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Eri

Bin ganz Deiner Meinung, Mio. Als 'Geschädigte' hätte ich dem 14-jährigen schon beim ersten feuchten Kuss auf die rechte Gesichtshälfte eine gescheuert....und gut wäre es (vielleicht) gewesen.

Es schadet nicht, hinter die eigenen unleidlichen Gedanken einen Punkt zu setzen.
Virginia Woolf

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18.09.2016 11:51
avatar  Lotta ( gelöscht )
#6 RE: 14-jähriger wegen Körperverletzung und Nötigung
Lo
Lotta ( gelöscht )

Nur, dass keine Mißverständnisse aufkommen. Ich habe das Urteil nicht reingesetzt, weil es ein Flüchtlingsjunge ist. Natürlich hätte es genauso gut ein Deutscher gewesen sein können, keine Frage. Was mich entsetzt hat, ist die Tatsache, dass der Junge erst 14 Jahre alt ist, für mich einfach nicht nachvollziebar. Ist wohl so, dass die Kinder heute in dieser Hinsicht viel weiter sind, als wir es damals waren, wie Rika schon geschrieben hat.


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18.09.2016 11:54
avatar  Mioram
#7 RE: 14-jähriger wegen Körperverletzung und Nötigung
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Lotta, die rauchen offen bereits mit 12 Jahren in der Pause auf dem Schulhof in dieser staatlichen "Ghetto-Schule"... Da kann man sich lebhaft vorstellen, was sie sonst noch alles bereits im Kopfe haben, wenn sie erst 14 sind.

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18.09.2016 11:56
avatar  Lotta ( gelöscht )
#8 RE: 14-jähriger wegen Körperverletzung und Nötigung
Lo
Lotta ( gelöscht )

Mio, glaub mir, das möchte ich mir gar nicht vorstellen.


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20.09.2016 17:58
avatar  France
#9 RE: 14-jähriger wegen Körperverletzung und Nötigung
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Keine Sorge, solche Geschichten beschränken sich nicht nur auf Deutschland.
Wer weiss, was dieser Junge schon alles gesehen und erlebt hat...

Alles, was wir sind, ist Sand im Wind.
Bill & Ted Zitat

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30.09.2016 11:01
avatar  Pilzfreund ( gelöscht )
#10 RE: 14-jähriger wegen Körperverletzung und Nötigung
Pi
Pilzfreund ( gelöscht )

Aber auch mit 14 weiß man dass man sich benehmen muß, so ein kleines Kind ist er dann auch nicht.


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