Rentenversicherung muss fehlgeleitete Rente

25.04.2016 16:27
avatar  Lotta ( gelöscht )
#1 RE: Rentenversicherung muss fehlgeleitete Rente
Lo
Lotta ( gelöscht )

...an berechtigten Empfänger erneut auszahlen

Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass die Rentenversicherung nach einer fehlgeleiteten Rentenzahlung an einen unbekannten Dritten dazu verpflichtet ist, die Rente an den eigentlich Rentenberechtigten erneut auszuzahlen.
Dem Rechtstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Vorfeld der anstehenden Rentenzahlung für März 2016 hatte der Rentner der Service-Stelle des Rentenversicherungsträgers irrtümlich eine fehlerhafte IBAN seiner Bankverbindung mitgeteilt, diesen Fehler anschließend jedoch sowohl telefonisch als auch schriftlich unter Vorlage einer entsprechenden Bestätigung seiner Bank korrigiert, sodass die Service-Stelle noch vor der anstehenden Rentenzahlung über die richtige Bankverbindung informiert war. Gleichwohl überwies der Rentenversicherungsträger die Rente auf das ursprünglich angegebene falsche Konto, welches einer unbekannten Person gehört. Nachdem der Rentner den fehlenden Zahlungseingang auf seinem Konto moniert hatte, weigerte sich der Rentenversicherungsträger, erneut zu zahlen und meinte, der Rentner könne sich das Geld bei dem falschen Empfänger selbst besorgen.

Rentner ist angesichts seiner finanziellen Situation längeres Warten auf Rentenzahlung nicht zumutbar
Damit war der Rentner, der für seine Lebensführung nahezu kein Geld mehr hatte, nicht einverstanden und beantragte beim Sozialgericht Koblenz den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Dem gab das Sozialgericht statt und gab dem Rentenversicherungsträger auf, das Geld unverzüglich auf das richtige Konto des Rentners zu überweisen. Dieser sei für die Fehlbuchung nicht verantwortlich, da er das richtige Konto noch rechtzeitig mitgeteilt habe. Ihm sei angesichts seiner finanziellen Situation auch nicht zumutbar, noch länger auf seine Rente zu warten.
(kostenlose-urteile.de)

Jetzt geht's wohl los, die bauen Mist und der Geschädigte soll seinem Geld hinterherlaufen. :wütend:


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25.04.2016 16:39
avatar  Lenchen
#2 RE: Rentenversicherung muss fehlgeleitete Rente
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Da kriegt man einen dicken Hals :wütend:
Was ist denn das für eine Ethik? Wer den Fehler macht, muss ihn beheben, nicht der Geschädigte!

Liebe Grüße vom Lenchen
Wenn du etwas haben möchtest, was du noch nie gehabt hast, dann musst du etwas tun, was du noch nie getan hast. chinesische Weisheit

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25.04.2016 18:41
avatar  Rika
#3 RE: Rentenversicherung muss fehlgeleitete Rente
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Da kann man noch froh sein, das das jetzt gerichtlich geklärt ist.
Als ich meine Rente beantragte hab ich meine neue Adresse mitgeteilt, der Versichertenälteste hat sie in den Antrag geschrieben und vom Arbeitgeber kam die Abrechnung mit der neuen Adresse. Nach 4 Monaten kam der Rentenbescheid, der schon 2 Monate bei der Rentenversicherung rum lag weil die ihn an die alte Adresse geschickt haben und er deshalb "unbekannt verzogen" zurück kam. Der kam aber nach 4 Monaten nur, weil ich ein seltsames Bauchgefühl hatte und anrief wo der denn bleibt!
Beim Antrag dabei war ein Brief, in dem stand die Zustellung des Rentenantrages habe sich stark verzögert weil ich die neue Adresse nicht mitgeteilt habe! :hä:
Ich trau der Rentenversicherung nicht. Mit diesem Punktesystem, das niemand nachvollziehen kann, trau ich nicht mal der Richtigkeit der Rente.

Liebe Grüße, Rika


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26.04.2016 18:24
avatar  Rieke
#4 RE: Rentenversicherung muss fehlgeleitete Rente
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Mich wundert die Entscheidung oder Einstellung der Rentenversicherung überhaupt nicht. Keiner ist da wirklich zuständig und verantwortlich - ohne Unterschrift - mit freundlichen Grüßen "Ihre Deutsche Rentenversicherung Bund".

Von uns verlangt man eine Unterschrift - oft noch beglaubigt. Das sind Zustände, aber das schon seit Jahren.

Liebe Grüße Rieke

Freue dich deines Lebens, denn es ist schon später als du denkst.


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27.04.2016 14:41
avatar  Cindy ( gelöscht )
#5 RE: Rentenversicherung muss fehlgeleitete Rente
Ci
Cindy ( gelöscht )

richtig so!


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