Undichte Fenster stellen Mietmangel dar

01.03.2016 22:58
avatar  Lotta ( gelöscht )
#1 RE: Undichte Fenster stellen Mietmangel dar
Lo
Lotta ( gelöscht )

Undichte Fenster in einer Mietwohnung stellen einen Mietmangel dar. Denn aufgrund der Undichtigkeit kommt es zu Zugluft und zur Verschwendung von Heizenergie, der Vermieter ist somit verpflichtet den Mangel zu beseitigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung verlangten von ihren Vermietern die Reparatur ihrer Fenster, da diese undicht waren. Die Vermieter lehnten eine Reparatur ab, so dass der Fall vor Gericht kam.

Vorliegen eines Mietmangels aufgrund undichter Fenster
Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Mieter. Die Vermieter seien zur Mangelbeseitigung verpflichtet gewesen. Die Undichtigkeit der Fenster sei ohne jeden Zweifel als Mietmangel anzusehen gewesen. Denn dies habe zu Zugluft in den Räumen und damit zur Verschwendung von Heizenergie geführt. Der Mangel habe zudem nicht mit dem Baualter des Hauses abgetan werden dürfen.
(kostenlose-urteile.de)


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02.03.2016 06:54
avatar  Rika
#2 RE: Undichte Fenster stellen Mietmangel dar
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Na dem Vermieter würde ich was erzählen wenn er das nicht beseitigt. Vermieter sind zur Instandhaltung verpflichtet, das müssen sie im Gegenzug zur Miete tun.

Liebe Grüße, Rika


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02.03.2016 08:55
avatar  Eri
#3 RE: Undichte Fenster stellen Mietmangel dar
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Eri

Ein anderes Urteil wäre auch nicht nachvollziehbar gewesen.

Es schadet nicht, hinter die eigenen unleidlichen Gedanken einen Punkt zu setzen.
Virginia Woolf

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