Lebensmittelverkäufer dürfen mit grippalen Infekten nicht arbeiten

18.12.2015 15:32
avatar  Rika
#1 RE: Lebensmittelverkäufer dürfen mit grippalen Infekten nicht arbeiten
avatar

Wer hat noch nicht beim Bäcker oder im Supermarkt Personal gesehen, das mit roter Schnupfennase die Kasse bedient, die Regale auffüllt oder gar Obst, Gemüse oder offene Wurst (auch Käse) an der Theke verkauft.
Dazwischen wird die Nase geschneuzt... und weiter gehts.
Das ist nicht erlaubt! Die Verbreitung von Grippe und sonstigen Krankheitserregern nimmt damit noch höhere Ausmaße ab als durch die Leute, die sich nicht oft genug gründlich die Hände waschen (man fasst Geld, Türklinken an).

Sieht man Personal das an Erkältungssymptomen leidet kann man dem Ladenbesitzer oder Filialleiter sagen das er verpflichtet ist diese kranken Mitarbeiter heim zu schicken.

Liebe Grüße, Rika


 Antworten

 Beitrag melden
18.12.2015 21:11
avatar  Rieke
#2 RE: Lebensmittelverkäufer dürfen mit grippalen Infekten nicht arbeiten
avatar

Ja, Rika, da sollte man als Käufer wirklich drauf achten, dass diese Vorsichtnahme eingehalten wird. Aber was passiert mit Magen- und Darmerkrankungen, die nicht direkt sichtbar sind? - Was ich nach jedem Einkauf mache, meine Hände desinfizieren, weil an den Einkaufwagenstangen massig Erreger sein können. Hab dafür eine Sprühflasche im Auto neben mir stehen. Diese Maßnahme habe ich eingeführt, nachdem ich mir im Frühjahr 2014 den Norovirus eingefangen hatte. Ein sehr unangenehme und langwierig Magen- und Darminfektion.

Liebe Grüße Rieke

Freue dich deines Lebens, denn es ist schon später als du denkst.


 Antworten

 Beitrag melden
18.12.2015 21:22
avatar  Rika
#3 RE: Lebensmittelverkäufer dürfen mit grippalen Infekten nicht arbeiten
avatar

Genau Rieke. Wenn alle sich oft nachdem sie ausser Haus waren gründlich die Hände waschen würden (muß garnicht desinfizieren sein) bräuchten wir keine Grippeimpfung. Wird immer wieder gesagt das es an den Menschen liegt wenn ein Virus sich ausbreiten kann. An Türklinken lauern auch viele Erreger.
Und vor allem nicht, wie man es uns als Kind beibrachte, beim Husten und Niesen die Hand vor den Mund halten sondern die Ellenbogenbeuge! Denn mit der Hand fasst man ja Klinken, Geld und alles an.

Liebe Grüße, Rika


 Antworten

 Beitrag melden
18.12.2015 21:28
avatar  Lotta ( gelöscht )
#4 RE: Lebensmittelverkäufer dürfen mit grippalen Infekten nicht arbeiten
Lo
Lotta ( gelöscht )

Ich weiss gar nicht, ob man mir das als Kind beigebracht hat, das mit der Ellenbogenbeuge, das mach ich automatisch.
Einen Rundumschutz gibt es eh nicht, da kann man noch so vorsichtig sein. Neulich hab ich mal eine Sendung gesehen, da hat man bei den Passanten Tests gemacht, haben die Handtaschen und Handys auf Bakterien überprüft. Es war erschreckend, wieviel Bakterien sich in Damenhandtaschen und auf Handys tummeln. Die Testpersonen sind bei den Ergebnissen abwechselnd rot und dann blass geworden.


 Antworten

 Beitrag melden
18.12.2015 21:31
avatar  Rika
#5 RE: Lebensmittelverkäufer dürfen mit grippalen Infekten nicht arbeiten
avatar

Ja, das mit den Handys und Handtaschen wäre aber nicht der Fall wenn die sich die Hände gründlich und öfters waschen würden. Das ist ja die Verbreitung mit den Händen.

Liebe Grüße, Rika


 Antworten

 Beitrag melden
20.12.2015 18:04
avatar  Grimmie
#6 RE: Lebensmittelverkäufer dürfen mit grippalen Infekten nicht arbeiten
avatar

Wie ist das mit dem Krankschreiben? Wird der Arzt wegen einem Schnupfen unterschreiben und werden die Leute fuer den Ausfall bezahlt?


 Antworten

 Beitrag melden
20.12.2015 19:15
avatar  Rika
#7 RE: Lebensmittelverkäufer dürfen mit grippalen Infekten nicht arbeiten
avatar

Die Ärzte müssen beim "arbeitsunfähig" schreiben die Tätigkeit berücksichtigen. Es heisst nicht mehr "krank schreiben" sondern arbeitsunfähig, aus welchen Gründen auch immer. Deshalb gibt es berufsmässig Unterschiede. Einer der nur am Schreibtisch sitzt kann mit Erkältung arbeiten wenn er fieberfrei ist. Einer der draussen bei Kälte auf dem Bau arbeitet oder eben mit Lebensmitteln in Kontakt kommt nicht.
Mich haben die Ärzte vor dem arbeitsunfähig schreiben auch immer gefragt welche Tätigkeit ich ausübe.
Den Lohn kriegt man bei uns immer gezahlt wenn man arbeitsunfähig geschrieben wird Grimmie.

Liebe Grüße, Rika


 Antworten

 Beitrag melden
20.12.2015 20:41
avatar  Eri
#8 RE: Lebensmittelverkäufer dürfen mit grippalen Infekten nicht arbeiten
avatar
Eri

Ich bin fast immer zur Arbeit gegangen, notfalls auch mit dem Kopf unterm Arm . " Frau Eri hat nie wegen Krankheit gefehlt". das stand sogar mal in einem Zeugnis. Mit Lebensmitteln hatte ich nicht zu tun, sondern mit kranken Menschen und bei einigen mußte ich vor Ansteckung Angst haben.

Es schadet nicht, hinter die eigenen unleidlichen Gedanken einen Punkt zu setzen.
Virginia Woolf

 Antworten

 Beitrag melden
20.12.2015 20:47
avatar  Rika
#9 RE: Lebensmittelverkäufer dürfen mit grippalen Infekten nicht arbeiten
avatar

Hab ich früher auch gemacht Eri, bis ich merkte das einem das niemand dankt wenn man krank zur Arbeit rennt.
Aber wenn man mit Kranken zu tun hat und hat Schnupfen ist das auch nicht so gut oder? Wenn Kranke eh schon ein geschwächtes Immunsystem haben meine ich und dann werden sie von einer Bakterienschleuder behandelt.

Liebe Grüße, Rika


 Antworten

 Beitrag melden
20.12.2015 21:01
avatar  Eri
#10 RE: Lebensmittelverkäufer dürfen mit grippalen Infekten nicht arbeiten
avatar
Eri

Ich setze mich ungern ins Wartezimmer eines Hausarztes. Da wird ohne Ende gehustet , gerotzt und geniest. Die Angestellten müßten Gefahrenzulage erhalten.

Es schadet nicht, hinter die eigenen unleidlichen Gedanken einen Punkt zu setzen.
Virginia Woolf

 Antworten

 Beitrag melden
20.12.2015 21:03
avatar  Rika
#11 RE: Lebensmittelverkäufer dürfen mit grippalen Infekten nicht arbeiten
avatar

Da setz ich mich auch nicht gern rein. Aber hauptsächlich weil ich ja wenn ich dort bin eh schon krank und somit anfällig bin. Da wird eine Erkältung ganz schnell zur Grippe. Bei meinem neuen Hausarzt sitzt man unten in einem Cafe und wartet dort.

Liebe Grüße, Rika


 Antworten

 Beitrag melden
20.12.2015 21:06
avatar  Lotta ( gelöscht )
#12 RE: Lebensmittelverkäufer dürfen mit grippalen Infekten nicht arbeiten
Lo
Lotta ( gelöscht )

Wenn in diesem Cafe genug Bazillenschleudern rumsitzen, kann man sich auch da anstecken.


 Antworten

 Beitrag melden
20.12.2015 21:16
avatar  Rika
#13 RE: Lebensmittelverkäufer dürfen mit grippalen Infekten nicht arbeiten
avatar

Nee Lottchen, das ist ein riesiges Cafe. Kein kleines Wartezimmer. Ein Meter Abstand zu Bakterienschleudern schützt bereits.
Aber ich geh eh zwei Häuser weiter in ein Cafe, weil es dort besseren Kaffee gibt.

Liebe Grüße, Rika


 Antworten

 Beitrag melden
20.12.2015 21:22
avatar  Lotta ( gelöscht )
#14 RE: Lebensmittelverkäufer dürfen mit grippalen Infekten nicht arbeiten
Lo
Lotta ( gelöscht )

Siehste, schon ist das Problem gelöst. Das haben die jetzt davon, dass es im Nachbarcafe besseren Kaffee gibt.


 Antworten

 Beitrag melden
21.12.2015 02:47
avatar  Grimmie
#15 RE: Lebensmittelverkäufer dürfen mit grippalen Infekten nicht arbeiten
avatar

Danke, Rika, fuer die Erklaerung. Ich wusste nicht, wie es bei Euch gehandhabt wird.

Wenn bei uns im Buero einer eine Erkaeltung hatte, dann ging es meistens die Runde herum, und man steckte noch seine Leute zu Hause an. Da es doch eine ansteckende Krankheit ist, sollte sich eigentlich jeder von anderen fern halten. Ist jedenfalls meine Meinung Und die Kassiererin, die noch gesund ist? Sie ist viel mehr den Viren anderer ausgesetzt. Eine Loesung wird es wohl nicht geben.


 Antworten

 Beitrag melden
21.12.2015 14:39
avatar  Cindy ( gelöscht )
#16 RE: Lebensmittelverkäufer dürfen mit grippalen Infekten nicht arbeiten
Ci
Cindy ( gelöscht )

es wäre richtig, wenn die Leute zuhause bleiben würden, leider tun das die wenigsten.Fast jeder muss heute Angst um seinen Posten haben, deshalb wird weitergearbeitet, bis es nicht mehr geht.


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!