
An Aus
Sterbehilfe: Gesetzänderung

Die Bundesregierung entscheidet über eine Gesetzänderung zur Sterbehilfe.
Das besondere an der Abstimmung ist, das nicht einer sondern vier verschiedene Gesetzesentwürfe vorliegen.
Es wird darüber entschieden unter welchen Umständen Ärzte in Zukunft aktive Sterbehilfe leisten dürfen.
Hier näheres: http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnos...-a-1061128.html
Zu diesem Thema gibt es ja viele "Für" und "Wider". Wenn das alles genau kontrolliert werden würde, bin ich dafür, dass man einen Menschen, wo abzusehen ist, dass keine Heilung besteht, erlöst. Was nützt es mir, wenn ich an irgendwelchen Schläuchen angeschlossen rumliege, unerträgliche Schmerzen habe und nur noch so dahinsieche, nur weil es evtl. in was weiß ich wievielen Jahren, Heilungsaussichten durch ein Medikament, was ja noch auf den Markt kommen könnte, geben kann.

Die Sterbehilfe ist für Ärzte bereits erlaubt wenn es sich um einen Patienten handelt, der nur noch künstlich am Leben gehalten wird. Also Schläuche weg oder eben keine lebenserhaltenden Maßnahmen mehr.
Jetzt geht es darum, ob man aktiv Sterbehilfe leisten darf.
Bisher wird man nicht bestraft wenn man einen Menschen auf seinen Wunsch hin hilft sich ein Mittel zu besorgen um sich umzubringen. Gibt aber ein Arzt einem Kranken starke Tabletten, mit denen dieser sich umbringen kann und dies tut, bekommt der Arzt Probleme mit der Staatsanwaltschaft.
Es geht nun darum, ob es erlaubt werden soll einem Menschen auf Wunsch Mittel zum Suizid zu besorgen.
Ein anderer Entwurf soll Sterbehilfe generell verbieten.

Zitat von Rika
Die Sterbehilfe ist für Ärzte bereits erlaubt wenn es sich um einen Patienten handelt, der nur noch künstlich am Leben gehalten wird. Also Schläuche weg oder eben keine lebenserhaltenden Maßnahmen mehr.
Selbst wenn eine Patientenverfügung vorliegt, die lebenserhaltende Maßnahmen im Falle eines zum Tode führenden, irreversiblen Zustandes "verbietet", muss man mit den Ärzten steiten, damit endlich der Kochsalzlösungstropf und die Sauerstoffmaske entfernt werden. Wir können den Patienten doch nicht dehydrieren lassen ... egal, was in der Verfügung steht und egal, wie der über 90jährige als jahrelanger Pflegefall daliegt und in einer Phase der Loslösung vom Körper sich befindet.
Die Ärzte trauen sich einfach nicht!
Wird Zeit, dass da mal eine humane Lösung kommt!

Es gibt sogar Sterbehelfer, die Menschen beim Suizid helfen und dafür sorgen, das sie einen friedlichen Tod sterben.
Ich finde das sehr wichtig, denn ein Arzt kann den Suizidwilligen beruhigen und garantieren, das er einfach friedlich einschläft.
Dieser Arzt praktiziert als Sterbehelfer und befürchtet, das nun die Erlaubnis beim Suizid zu helfen gesetzlich unter Strafe gestellt wird.
Lest mal das Interview:
http://www.focus.de/politik/deutschland/...id_5065136.html

Das ist wieder eine Abstimmung, bei der es vor lauter Widersprüchlichkeiten nur so wimmelt.
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnos...-a-1061369.html
Es darf keine gewerblichen Vereine mehr geben, die Sterbehilfe leisten.
Die Sterbehilfe wird in das Strafrecht aufgenommen und ist jetzt verboten.
Ärzte machen sich aber nicht strafbar wenn sie Hilfe zum Suizid leisten, wenn die Patienten sich vorher aufklären und beraten lassen und der Arzt individuell auf den Einzelfall entscheidet, nicht auf Wiederholungsfälle.
Was ist ein Wiederholungsfall?
Die Ärzte werden weiterhin strafrechtliche Verfolgung befürchten und nicht helfen.
Die Vereine, bei denen man sich ärztlich helfen lassen konnte, sind nun verboten.
Also wird fleissig in die Schweiz gefahren um zu sterben... wenn man genug Geld hat.


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