Neues Gesetz: Bei Umzug muß Bestätigungsschein des Vermieters vorgelegt werden

21.10.2015 17:31
avatar  Rika
#1 RE: Neues Gesetz: Bei Umzug muß Bestätigungsschein des Vermieters vorgelegt werden
avatar

Ab 1. November 2015 müssen Mieter bei einem Umzug eine Ein- und Auszugsbestätigung der Vermieter vorlegen.
Darin muß der Vermieter das Ein- bzw. Auszugsdatum, die genaue Adresse der Wohnung, die Adresse und Namen des Vermieters sowie des Mieters angeben.
Diese Bescheinigung muß der Mieter beim Anmelden des neuen Wohnsitzes vorlegen.
Tut er das nicht drohen bis zu 1000 Euro Bußgeld.
Weigert sich ein Vermieter die Bescheinigung auszustellen drohen ihm ebenfalls bis 1000 Euro Bußgeld.
Gibt ein Vermieter Scheinadressen an droht ihm eine Strafe bis zu 50.000 Euro.
http://www.focus.de/immobilien/mieten/ne...id_5027966.html

Liebe Grüße, Rika


 Antworten

 Beitrag melden
21.10.2015 17:52
avatar  Cindy ( gelöscht )
#2 RE: Neues Gesetz: Bei Umzug muß Bestätigungsschein des Vermieters vorgelegt werden
Ci
Cindy ( gelöscht )

ob man damit Scheinadressen verhindert, bezweifle ich. Da wird dann halt ein Zimmer vermietet.


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!