Neues Gesetz: Bei Umzug muß Bestätigungsschein des Vermieters vorgelegt werden
21.10.2015 17:31
#1 RE: Neues Gesetz: Bei Umzug muß Bestätigungsschein des Vermieters vorgelegt werden
Ab 1. November 2015 müssen Mieter bei einem Umzug eine Ein- und Auszugsbestätigung der Vermieter vorlegen.
Darin muß der Vermieter das Ein- bzw. Auszugsdatum, die genaue Adresse der Wohnung, die Adresse und Namen des Vermieters sowie des Mieters angeben.
Diese Bescheinigung muß der Mieter beim Anmelden des neuen Wohnsitzes vorlegen.
Tut er das nicht drohen bis zu 1000 Euro Bußgeld.
Weigert sich ein Vermieter die Bescheinigung auszustellen drohen ihm ebenfalls bis 1000 Euro Bußgeld.
Gibt ein Vermieter Scheinadressen an droht ihm eine Strafe bis zu 50.000 Euro.
http://www.focus.de/immobilien/mieten/ne...id_5027966.html
21.10.2015 17:52
Cindy
(
gelöscht
)
#2 RE: Neues Gesetz: Bei Umzug muß Bestätigungsschein des Vermieters vorgelegt werden
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