Rauchwarnmelder beim Kochen ausgelöst:
...Mieter haftet für Feuerwehreinsatz.
Wird ein im Flur befindlicher Rauchwarnmelder während des Kochens ausgelöst, weil sich übermäßig viel Rauch, Dunst oder Hitze entwickelt hat, und kommt es deshalb zu einem Feuerwehreinsatz, so haftet dafür der Mieter, wenn der Rauchwarnmelder ordnungsgemäß funktioniert. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mieter löste im Juli 2012 und im Januar 2013 während des Kochens den im Flur installierten Rauchwarnmelder aus. Da dieser direkt mit der Feuerwehr verbunden war, kam es jeweils zu einem Feuerwehreinsatz. Die dadurch entstanden Kosten in Höhe von insgesamt fast 609 Euro verlangte die Vermieterin von ihrem Mieter ersetzt. Da sich dieser weigerte, kam der Fall vor Gericht. Das Amtsgericht Frankfurt am Main verneinte einen Erstattungsanspruch. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.
Anspruch auf Kostenerstattung aufgrund Obhutspflichtverletzung
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten der Vermieterin und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Der Vermieterin habe nach § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die beiden Feuerwehreinsätze zugestanden. Denn der Mieter habe durch das Auslösen des Feueralarms seine Obhutspflicht verletzt.
Vermeidbarkeit des Auslösens des Feueralarms
Nach Ansicht des Landgerichts verletze ein Mieter seine Obhutspflicht, wenn sein Kochverhalten zu einer übermäßigen Rauch, Dunst- oder Hitzeentwicklung führt und dadurch ein ordnungsgemäß installierter und intakter Rauchwarnmelder einen Feueralarm auslöst. So habe der Fall hier gelegen. Der Mieter habe aufgrund der fehlenden Dunstabzugshaube durch Öffnen des Fensters oder Schließens der Küchentür dafür Sorge tragen müssen, dass Rauch, Dunst oder Hitze nicht aus der Küche in den Flur und damit Richtung Rauchwarnmelder zieht. Dies habe insbesondere deshalb gegolten, da dem Mieter die Verbindung des Melders mit der Feuerwehr bekannt war.
(kostenlose-urteile.de)
Ich frage mich, wie oder was hat der Mieter gekocht, dass sich soviel Rauch oder Hitze entwickeln konnte? Mir vollkommen unverständlich.
In einer kleinen Wohnung (Einzimmerwohnung) passiert das sehr leicht, das ein Rauchmelder los geht. Bei einer Bekannten war nur mal die Badtür kurz offen nach dem Baden und schon ging in der Diele das Ding los. Sind ja winzige Dielen in den Kleinwohnungen, die sind ganz schnell mit Dampf gefüllt.
Als man mir das Teil eingebaut hat, hatte ich Bammel, dass ich nicht mehr in der Wohnung rauchen darf, weil da gleich das Teil anspringt. Im Prinzip ist der Rauchmelder ja so gut wie in meinem WZ, eine richtige Diele hab ich nicht,nur, wenn man ins Haus kommt so einen kleinen Windfang, ohne Tür, man steht also quasi gleich im WZ. Aber bisher ist das Teil noch nicht angesprungen, naja, im SZ rauche ich eh nicht.
Wenn ich Pfannkuchen backe raucht es auch.
Manches Mal haben die Melder schon Leben gerettet. Gerade wenn die Bewohner schlafen, denn oft ist es nicht das Feuer, sondern der Qualm, der den Leuten gefährlich wird.
Jaja, diese Rauchmelder, ich habe insgesamt 3 Stück davon in der Wohnung verteilt und prüfe regelmäßig, ob sie noch funktionstüchtig sind und die Batterien nicht schlappmachen.
Wenn ich allerdings in Urlaub fahre, dann entnehme ich den Meldern die Batterien, ich bin ja nicht in der Wohnung und könnte dann eingreifen.
Und wenn die Nachbarn die Feuerwehr anrufen wegen eines (nicht vorhandenen) Feuers in der Bude, dann kann dieser Einsatz ziemlich teuer werden.
Einmal hat das Thermostat in meinem Dampfbügeleisen den Geist aufgegeben und das hat fürchterlich gequalmt (Wasserdampf). Seitdem bin ich sicher, dass die Melder im Notfall anschlagen werden (piep piep piep ).
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