Deutschem Staatsangehörigen darf bei anzunehmender Beteiligung

12.07.2015 22:51
avatar  Lotta ( gelöscht )
#1 RE: Deutschem Staatsangehörigen darf bei anzunehmender Beteiligung
Lo
Lotta ( gelöscht )

...am bewaffneten Jihad in Syrien Reisepass entzogen werden.

[align=center]Das Verwaltungsgericht Bremen hat die Klage eines deutschen Staatsangehörigen gegen die Entziehung des Reisepasses und die Anordnung, dass sein Personalausweis nicht zum Verlassen des Bundesgebiets berechtigt, abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts lagen hinreichende Anhaltspunkte vor, dass der Kläger sich in Zukunft nach Syrien begeben wird, um sich im dortigen Bürgerkrieg am bewaffneten Jihad zu beteiligen.[/align]
Das Gericht stützte seine Entscheidung vor allem auf einen missglückten Ausreiseversuch im April 2014. Damals habe der Kläger versucht, illegal über die Türkei nach Syrien einzureisen, sei jedoch an der türkisch-syrischen Grenze von türkischen Beamten nach Deutschland zurückgeschoben worden. Es sei davon auszugehen, dass sich der Kläger auf der Seite jihadistischer Gruppierungen im syrischen Bürgerkrieg habe beteiligen wollen. Dies folge aus dem Ablauf der Reise, der im Wesentlichen unglaubhaften Einlassung des Klägers zum Zweck der Reise, sowie aus den Kontakten des Klägers zum Bremer "Kultur- und Familienverein" und aus dem Umstand, dass auf seinem Mobiltelefon Videos mit salafistischem Inhalt sichergestellt wurden.
(kostenlose-urteile.de)


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13.07.2015 13:21
avatar  Eri
#2 RE: Deutschem Staatsangehörigen darf bei anzunehmender Beteiligung
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Eri

Ich würde ihn ausreisen lassen und hoffen, dass er recht bald den 72 Jungfrauen im Paradies begegnen wird.

Es schadet nicht, hinter die eigenen unleidlichen Gedanken einen Punkt zu setzen.
Virginia Woolf

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13.07.2015 13:39
avatar  Rika
#3 RE: Deutschem Staatsangehörigen darf bei anzunehmender Beteiligung
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Das ist schon mal eine wichtige Vorsichtsmaßnahme.

Liebe Grüße, Rika


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