Mietminderung von 10 % bei ständigen Lärmstörungen

08.06.2015 23:07
avatar  Lotta ( gelöscht )
#1 RE: Mietminderung von 10 % bei ständigen Lärmstörungen
Lo
Lotta ( gelöscht )

...in Form von Streiten, Schreien, Poltern, Trampeln und Türknallen.

Kommt es nicht nur gelegentlich, sondern ständig zu Lärmstörungen bis in die Nacht hinein durch Streiten, Schreien, Poltern, Trampeln und Türknallen, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 10 %. Denn insoweit gehen die Beeinträchtigungen über das übliche und als vertragsgemäß hinzunehmende Maß hinaus. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Mehr zum Thema Mietminderung finden Sie auf mietminderungstabelle.de und in den "10 wichtigen Tipps zur Mietminderung".

In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete, da es nahezu täglich zu Lärmbelästigungen durch seine Nachbarn in Form von Streiten, Schreien, Poltern, Trampeln und Türknallen kam. Die Störungen fingen teilweise vor 6.00 Uhr an und dauerten regelmäßig bis nach 22.00 Uhr und zum Teil bis nach 0.00 Uhr an. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht nicht an. Ihrer Meinung nach seien die Störungen als übliche Beeinträchtigungen hinzunehmen. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Recht zur Mietminderung aufgrund ständiger Ruhestörung
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Mieters. Er habe seine Miete um 10 % mindern dürfen. Denn die ständigen Ruhestörungen haben einen Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB dargestellt.

Lärm ging über das übliche und als vertragsgemäß hinzunehmende Maß hinaus
Zwar sei es richtig, so das Landgericht, dass sich durch das Zusammenleben mehrerer Mieter in einem Mehrfamilienhaus zwangsläufig Beeinträchtigungen durch sozial übliche Geräusche ergeben. Solche Geräusche seien mit der Nutzung einer Wohnung verbunden und müssen daher grundsätzlich als vertragsgemäß von anderen Mietern hingenommen werden. Allerdings haben die Lärmstörungen im vorliegenden Fall ein Ausmaß erreicht, welches nicht hingenommen werden musste. Die Belästigungen seien nicht gelegentlich aufgetreten, sondern ständig. Somit seien die Beeinträchtigungen über das übliche und als vertragsgemäß hinzunehmende Maß hinausgegangen.
(kostenlose-urteile.de)


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08.06.2015 23:09
avatar  Rika
#2 RE: Mietminderung von 10 % bei ständigen Lärmstörungen
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Da würde ich auch kürzen.
Oder ausziehen.

Liebe Grüße, Rika


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08.06.2015 23:11
avatar  Lotta ( gelöscht )
#3 RE: Mietminderung von 10 % bei ständigen Lärmstörungen
Lo
Lotta ( gelöscht )

Das kannste aber wissen, Rika, ich hasse Lärm. :wütend:


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