Die Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung ergänzt die Vorsorgevollmacht, sie ersetzt aber nicht ein gerichtliches Verfahren. Sie bestimmt lediglich die einzelnen Bereiche eines Betreuungsverhältnisses:
Der zu Betreuende legt in dieser Verfügung z. B. fest, wer ihn im Zweifelsfall betreuen soll, wo er untergebracht werden möchte, wie die Lebensgestaltung während der Betreuungsbedürftigkeit aussehen soll, trifft Regelungen hinsichtlich der Wohnung oder Alten- bzw. Pflegeheim-Wahl.
Eine Betreuungsverfügung empfiehlt sich vorallem dann, wenn man alleinstehend ist oder niemanden kennt, dem man eine Vollmacht für den Fall späterer Hilflosigkeit erteilen möchte.
Also Alleinstehende sollten das unbedingt machen! Sonst sind sie im Ernstfall irgendeinem Fremden, den das Gericht bestimmt, ausgeliefert.
Ein ausgezeichneter Hinweis, Rika und wichtig.
Meine Erfahrung ist, dass man sich automatisch von allem drückt, im Alter, was an Zustände erinnern könnte, in die man kommen könnte, die von den gegenwärtigen abweichen.
Ich habe eben gerade mit meiner Frau solche Formulare ausgefüllt, die gibt es auch im Internet, frag mich nicht wo.
Wer nichts verfügt, der muß damit "leben", dass später nach Zufällen gehandelt wird, weil er nichts verfügt hat. Wem alles wurscht ist, der kann alles laufen lassen, aber später denkt man oft, hätte ich doch..........
Servus
Die Betreuungsverfügung
Was ist das ?
In der Betreuungsverfügung benennt der volljährige Verfasser eine Person des eigenen Vertrauens für den Fall, dass das Vormundschaftsgericht wegen Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit einen gesetzlichen Betreuer einsetzen muss. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Person auf Grund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder Erkrankung eigene Angelegenheiten nicht oder nur teilweise regeln kann und auch keine anderen Personen dazu bevollmächtigt wurden. Die Betreuungsverfügung wird erst zu dem Zeitpunkt wirksam, wenn das Vormundschaftsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen muss.
Hat der Verfasser eine Person benannt, die zum Betreuer bestellt werden kann, so ist diesem Vorschlag zu folgen, wenn es dem Wohl des Betroffenen nicht zuwiderläuft. Vor der richterlichen Bestellung kann die in der Verfügung benannte Person für den Verfügungsgeber nicht rechtskräftig handeln. Auch über den Umfang der Vertretungsbefugnis entscheidet ein Richter. Die Betreuungstätigkeit wird vom Vormundschaftsgericht begleitet und kontrolliert. In einer Betreuungsverfügung können nicht nur Wünsche bezüglich einer Person, sondern auch inhaltliche Wünsche festgelegt werden. So ist es beispielsweise möglich, die gewünschte Art der Verwaltung des eigenen Geldes, Zuwendungen an andere Personen oder den Vorzug einer bestimmten Pflegeeinrichtung zu verfügen. Eine gesetzliche Betreuung endet mit dem Tod.
Ein Zeuge, der den Vollbesitz der geistigen Kräfte des Verfasser bestätigt, ist sinnvoll. Dieser Zeuge sollte eine neutrale Person sein, also nicht die Person, die die Betreuung übernehmen soll. Änderungen und Zusätze sollten mit einer erneuten Unterschrift mit Datum versehen werden. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig.
auch hier habe ich einen aktuellen Link zum runterladen
https://www.file-upload.net/download-128...ster-2.zip.html
Ich kann nur sagen: Absolut wichtig!!!
Ihr wisst was ich in den letzten 4 Jahren in dieser Hinsicht erlebt habe. Ohne diese, eine Patientenverfügung und eine Generalvollmacht hätte ich keine Chance gehabt, den Lebensabend meiner Eltern, Schwester und anderer Verwandter zum Gutem zu beeinflussen.
Meine Vollmachten sind schon lange unterschrieben. Sie liegen hier und jedes Mal, wenn ich auf Reisen gehe, sind sie meinen Kindern zugänglich. Man weiß ja nie.
Wenn ich wieder gesund daheim bin, kommen sie in die Schublade.
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