Kunden dürfen bei Kauf negative Bewertungen abgeben
Ein Händler verlangte von einem Kunden, der bei Amazon eine schlechte Bewertung eines Artikels abgegeben hatte, 70.000 Euro Schadenersatz.
Der Käufer weigerte sich und der Fall landete vor dem Richter.
Das Urteil: Der Käufer muß keinen Schadenersatz zahlen!
Er hatte das gekaufte Insektenschutzgitter nach Anleitung zusammen gebaut. Daraufhin war es zu klein und passte nicht. Er führte das auf eine ungenaue Anleitung zurück und bewertete deshalb den Artikel schlecht.
Der Richter erklärte den Schadenersatzanspruch des Verkäufers für ungültig, da dieser genau beweisen müßte das die Bewertung falsche Tatsachen enthält. Dies konnte er jedoch nicht beweisen. Der Käufer darf den Artikel schlecht bewerten ohne Schadenersatzforderungen zu befürchten.
http://www.focus.de/finanzen/recht/urtei...id_4026665.html
Kunden dürfen ihre Meinung sagen und Artikel oder Händler schlecht bewerten.
Nur wenn falsche Behauptungen geschrieben werden, was der Käufer beweisen muß, kann es zu Schadenersatzforderungen kommen.
Das hatte ich vor ein paar Wochen irgendwo gelesen, daß der Händler den Käufer verklagt wegen Schadenersatz.
Na nun weiß er wie es lang geht.
Ausnahmsweise mal ein Urteil, daß man akzeptieren kann.
Ich würde auch sagen wenn eine Händlerplattform eine Bewertungsmöglichkeit zur Verfügung stellt muß eigentlich diese Plattform gerade stehen wenn Käufer schlecht bewerten.
Jedenfalls, es kann die Meinung gesagt werden.
das ist ein zweiseitiges Schwert. Wir haben im Bekanntenkreis einen online-Händler, der inzwischen aufgegeben hat. Es gibt nicht nur anständige Käufer. Was dem alles passiert ist ... hauptsächlich bei ebay darf der Käufer zwar negativ bewerten, der Verkäufer aber nicht, selbst wenn der Käufer nicht bezahlt oder in betrügerischer Absicht handelt. Unserem Bekannten ist es passiert, dass er Waren gegen Lastschrifteinzug versandt hat, der Käufer aber die Lastschrift zurückgehen ließ und das war's. Kein Geld und die Ware war auch weg. Im Zuge eines Inkassoverfahren schrieb der Inkassoverwalter, da sei nichts zu holen. Na toll. Im Fernsehen hat mal der Chef von ESPRIT berichtet, dass Leute sich Klamotten (hauptsächlich teure Abendmode) schicken ließen, sie dann nach ein paar Tagen wieder zurückgesandt haben mit der Begründung "passt nicht", man hätte aber gerochen, dass das Teil getragen war. Es gibt offensichtlich Damen, die sich für jedes Event ein neues Kleid bestellen und das nach der Veranstaltung wieder zurückschicken und der Versender hat keine Chance, dem Einhalt zu gebieten. Selbst der große OTTO-Versand hatte vor ca. 2 Jahren eine Prozess verloren, weil sie eine sogenannte "Schwarzliste" führten von Kunden, die besonders viel zurückgeschickt haben. Sie wollten diese schwarzen Schafe nicht mehr beliefern. Das wurde ihnen untersagt. Ich möchte keinen Internethandel betreiben.
Ja das ist bissl was anderes. Dem Käufer würde, wenn er bewertet werden könnte, ja kein Geschäft kaputt gehen weil Kunden nix mehr kaufen, also hätte er eh keine Schadenersatzansprüche um die es hier geht.
Das sollte natürlich schon so sein, daß Käufer bewertet werden können. Aber wenn sowas bewiesen werden kann hat der Verkäufer ja die Möglichkeit zu klagen. Wenn bei einem "nichts zu holen ist" hat er allerdings Pech. Aber das Risiko ist bei Online-Handel immer da keine Schufa abgefragt wird.
Ich würde auch nix im Internet handeln.
Ja, Halunken gibt es viele auf der Welt und auch im Internet. Das ist ein Risiko für Online-Händler. Aber umgekehrt erlebt man auch betrügerische Händler. Kaputte Ware, trotzdem keine Kaufpreiserstattung u.s.w.
Bei Ebay mach ich nichts, da passiert zuviel.
Amazon hat nur geprüfte Händler und wenn da was nicht passt schalten die sich sofort ein und ersetzen dem Käufer den Preis. Ebay dagegen hat einen "Käuferschutz" den man absolut vergessen kann!
Das finde ich richtig, daß der Händler da keinen Schadenersatz bekommt. Wenn ein Artikel nichts taugt darf man das auch sagen, das ist ja Sinn und Zweck der Bewertungen, damit potentielle Käufer gewarnt werden oder Empfehlungen erhalten.
Ja, Händler fallen auch rein auf Käufer. Es gibt sie überall, die Gauner.
- Herzlich Willkommen im Seniorenforum50plus
- Themenforum
- Leben im Alter
- Rente
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht, Testament
- Leben im Alter allgemein
- Haushalt + Wohnen
- Kulinarisches
- Fleisch- u. Geflügel
- Fisch, Meerestiere
- Kartoffel-, Nudel-, Reisgerichte
- Kuchen, Desserts, Süßes
- Salate, Gemüse, Suppen
- Beilagen, Snacks, Pizza, Brot
- Diabetiker Rezepte, auch zum Abnehmen geeignet
- Sonstiges
- Computer
- Recht und Gesetz
- Verbraucher Informationen
- Wissenschaft und Forschung
- Umwelt und Klima
- Aktuelles Zeitgeschehen
- Hobby und Freizeit
- Filme und TV
- Spielfilme, Trickfilme und Dokumentationsfilme
- Film- und Fernsehschauspieler
- TV-Serien
- TV und Film allgemein
- Oldies-Musikforum - Oldies but Goldies
- Oldies-Interpreten-Wiki
- Oldie-Song des Tages
- Musik Allgemein
- Oldies - Musik der 50er Jahre
- Oldies - Musik der 60er Jahre
- Oldies - Musik der 70er Jahre
- Oldies - Musik ab der 80er Jahre
- Country Music
- Blues
- Finger Style Guitar: Blues / Ragtime
- Folk, Weltmusik u. Klassik
- Deutsche Oldies Schlager und Songwriter
- Musiker - Hobbymusiker
- Spaß u. Unterhaltung
- Humor
- Spielhalle
Jetzt anmelden!
Jetzt registrieren!