Haustierhaltung erlaubt, aber Urteile wegen Lärm zulässig

07.03.2014 18:01
avatar  Rika
#1 RE: Haustierhaltung erlaubt, aber Urteile wegen Lärm zulässig
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Einerseits wurde vergangenes Jahr ein Grundsatzurteil des BGH wirksam, das das generelle Verbot von Hunde- und Katzenhaltung in Mietverträgen für unwirksam erklärte.
"Derartige Klauseln in Mietverträgen stellen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und sind deshalb unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Erforderlich sei vielmehr eine Abwägung der Interessen im Einzelfall (Az. VIII ZR 168/12)."

Die Gerichtsurteile in Einzelfällen durch Klagen wegen Ruhestörung durch Haustiere fallen oft ganz anders aus als Tierhalter sie für umsetzbar halten.

Selbst ein Bauer auf dem Lande ist heutzutage nicht mehr davon verschont:
Zum Beispiel urteilte ein Richter, daß der Hahn eines Bauern morgens erst ab 8Uhr, am Wochenende sogar erst ab 9Uhr krähen darf.
Wie soll man das einem Hahn klar machen wenn im Sommer ab 5Uhr morgens die Sonne scheint? Dem Bauern wurde auferlegt einen schallfesten Stall anzuschaffen und den Hahn nicht vor der genannten Zeit heraus zu lassen!

Wen ein krähender Hahn stört, der sollte eben nicht aufs Land ziehen finde ich. Das gehört da eben dazu.

Liebe Grüße, Rika


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07.03.2014 18:07
avatar  Lenchen
#2 RE: Haustierhaltung erlaubt, aber Urteile wegen Lärm zulässig
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Gibt es denn für die Richter nichts Wichtigeres als einen krähenden Hahn?
Ich würde mich als Richter weigern, wegen so eines Blödsinns in Anspruch genommen zu werden.
Wir Deutschen haben manchmal schon einen Knall ...

Liebe Grüße vom Lenchen
Wenn du etwas haben möchtest, was du noch nie gehabt hast, dann musst du etwas tun, was du noch nie getan hast. chinesische Weisheit

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07.03.2014 18:41
avatar  Susanne ( gelöscht )
#3 RE: Haustierhaltung erlaubt, aber Urteile wegen Lärm zulässig
Su
Susanne ( gelöscht )

Aber wirklich! Darf der Bauer dann auch morgens nicht mähen? Und dürfen die Kühe erst ab 8Uhr muhen?
Meine Güte, solche Kläger würde ich sagen "Dann ziehen Sie halt in die Stadt wo Tag und Nacht Autos fahren".
:wütend:


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07.03.2014 18:57
avatar  Josi ( gelöscht )
#4 RE: Haustierhaltung erlaubt, aber Urteile wegen Lärm zulässig
Jo
Josi ( gelöscht )



Manchmal fragt man sich schon ob das alles sein muss, die Steuergelder werden für
solche blödsinnigen Dinge verwendet, Tier ist Tier was soll der ganze Blödsinn.
Aber ehrlich gesagt, armes Deutschland, der Bundesgerichtshof hat wohl nichts anderes zu tun,
sollen sich lieber um wichtigere Dinge kümmern


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07.03.2014 19:19
avatar  Molly ( gelöscht )
#5 RE: Haustierhaltung erlaubt, aber Urteile wegen Lärm zulässig
Mo
Molly ( gelöscht )

Der Bundesgerichtshof hat das mit dem Hahn nicht entschieden, nur das man Tierhaltung in Mietverträgen nicht verbieten darf.
Aber die Urteile "von Fall zu Fall" der Gerichte sind echt abartig.
Auf dem Lande gibt es Vieh. Und auch Hähne. Das weiß man wenn man auf's Land zieht.


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