Grundsicherung für Rentner deren Rente nicht den Lebensunterhalt deckt
#1 RE: Grundsicherung für Rentner deren Rente nicht den Lebensunterhalt deckt
Rentner ab 65 mit zu kleiner Rente haben Anspruch auf "Grundsicherung" durch den Staat. Diese Grundsicherung hat nichts mit der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) zu tun. Hier mal ein Überblick was man erhält wenn die Rente sehr klein ist. (Man kommt mit dieser Hilfe auf das gleiche Einkommen wie ein Rentner mit mehr Rente).
Grundsicherung ist keine Sozialhilfe:
Ist die Rente also niedrig, erhält man auf Antrag eine soziale Leistung, mit der sie aufgestockt wird, so dass man genug Geld für den Lebensunterhalt hat. Wer unter 734 Euro Rente bezieht (neue Bundesländer unter 652 Euro), bekommt mit seinem Rentenbescheid einen Grundsicherungsantrag zugeschickt. So weist die Rentenversicherung auf die Möglichkeit hin, einen möglichen Anspruch prüfen zu lassen (SGB XII, 4. Kapitel „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Die Höhe der Grundsicherung kann unterschiedlich sein, weil sie abhängig ist vom jeweiligen Bedarf für den notwendigen Lebensunterhalt, dem Grundsicherungsbedarf, der aus sechs Bereichen besteht:
Regelsatz: Er deckt Ausgaben für Ernährung, Bekleidung, Schuhe, Hausrat ab. Für Alleinstehende und Haushaltsvorstände ist ein Betrag von 359 Euro festgelegt, für Ehepartner 90 Prozent davon (323 Euro).
Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung: Dazu zählen bei Mietern die Miete und deren Nebenkosten, bei Eigentümern eines/r selbst genutzten Eigenheims /Eigentumswohnung die Ausgaben für Steuern, Schuldzinsen, Nebenkosten.
Übernahme von Kosten für Mehrbedarfe im Alter durch eine Gehbehinderung oder bei aufwändiger Ernährung (beispielsweise Diabetes).
Übernahme von Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung in angemessenem Rahmen
Kostenübernahme für einmalige Bedarfe für "Erstausstattungen“ (Wohnung, Haushaltgeräte) etwa nach Wohnungsbrand oder Scheidung.
Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen: Mögliche Übernahme (Ermessenspielraum der Sachbearbeiter) von beispielsweise Mietrückständen bei drohender Wohnungslosigkeit.
Wer Grundsicherung bezieht, kann Vergünstigungen erhalten wie:
eine Befreiung von den Rundfunkgebühren (GEZ)
mögliche "Sozialtarife“ bei Telefon- und Stromanbietern
Preisnachlässebei Verkehrsbetrieben, Museen, Schwimmbädern
Befreiung von der Zuzahlungspflicht im Gesundheitswesen für schwerwiegend chronisch Kranke
Quelle: http://suite101.de/article/alles-ueber-g...im-alter-a66178
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