Untermieter ohne ausdrückliche Erlaubnis: Fristlose Kündigung!

04.10.2013 19:47
avatar  Rika
#1 RE: Untermieter ohne ausdrückliche Erlaubnis: Fristlose Kündigung!
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Wer seine Wohnung untervermieten will (dazu zählt auch das Einziehen einer Freundin oder eines Freundes) muß sich erst die schriftliche Genehmigung des Vermieters holen.
Wohnt ohne ausdrückliche Erlaubnis jemand mit in der Wohnung kann der Vermieter ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen!

http://www.focus.de/immobilien/mieten/wo...id_1118733.html

Liebe Grüße, Rika


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04.10.2013 20:39
avatar  EhemaligesMitglied ( gelöscht )
#2 RE: Untermieter ohne ausdrückliche Erlaubnis: Fristlose Kündigung!
Eh
EhemaligesMitglied ( gelöscht )


Das war aber schon immer - trotzdem gut, wenn es hier einmal erwähnt wird. Leider glauben viele Mieter, daß man mit seiner Wohnung machen kann, was man will. Ob man einfach mal untervermietet, unerlaubt eine WG gründet - oder ob man ohne Erlaubnis seine Freundin für längere Zeit aufnimmt.

Selbst das Anbringen einer Satellitenschüssel, das Halten eines Hundes, der Aufbau einer Sauna, das Erlernen eines Musikintrumentes ist ohne Erlaubnis ein russisches Roulette. Da verliert man sehr schnell seine Wohnung.
:twinkle"


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04.10.2013 21:09
avatar  Rika
#3 RE: Untermieter ohne ausdrückliche Erlaubnis: Fristlose Kündigung!
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Stimmt, das war schon immer genehmigungspflichtig wenn jemand mit einzieht. Aber der Vermieter durfte nicht fristlos kündigen. Er musste abmahnen. Wenn das nichts brachte durfte er fristgemäß kündigen. Es gab sogar Gerichtsurteile das Partner jederzeit in die Wohnung mit einziehen dürfen.

Liebe Grüße, Rika


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