Arbeitnehmer muß nicht zuhause sein wenn er krank ist

04.10.2013 13:25
avatar  Rika
#1 RE: Arbeitnehmer muß nicht zuhause sein wenn er krank ist
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Oft wird Arbeitnehmern eine Kündigung überreicht weil sie während einer Krankschreibung dieses oder jenes unternahmen. Sei es spazieren gehen, sei es schwimmen gehen oder sonstiges.

Nach dem Arbeitsrecht darf ein Arbeitnehmer nichts unternehmen was seiner Genesung schaden könnte. Er ist verpflichtet alles zu tun um die Heilung zu fördern.
Aber es hängt von der Art der Erkrankung und von der Art seiner beruflichen Tätigkeit ab ob er dagegen verstößt oder nicht.
So fallen die Gerichtsurteile dementsprechend variabel aus wenn ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vorgeht.

Zum Beispiel durfte ein Arbeitnehmer während einer Krankschreibung wegen eines verletzten Armes an einem Marathonlauf teilnehmen. Der Arbeitgeber hatte daraufhin gekündigt. Urteil eines beauftragten Mediziners: Die Heilung des Armes wird durch einen Marathonlauf nicht beeinträchtigt.

Wenn man nicht bettlägerig ist darf man jederzeit spazieren gehen. Auch einen Stadtbummel machen. Man darf auch auf eine Feier gehen wenn es zum Beispiel um einen gebrochenen Arm oder Bein geht.
Alles, was die Genesung der vorhandenen Erkrankung nicht beeinträchtigt ist erlaubt.
http://www.focus.de/finanzen/karriere/ar...id_1120129.html

Liebe Grüße, Rika


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