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Hartz-IV-Empfänger: Seine Möbel verkaufen, Leitungswasser trinken...

18.07.2013 13:21
avatar  Rika
#1 RE: Hartz-IV-Empfänger: Seine Möbel verkaufen, Leitungswasser trinken...
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Eine neue Broschüre für Hartz-IV-Empfänger hat das Jobcenter Pinneberg herausgebracht. Die Broschüre ist im Comic-Stil gestaltet und gibt Tips, wie man als Empfänger billiger leben kann.

Darin heisst er zum Beispiel:
Auf Fleisch verzichten.
Möbelstücke im Internet versteigern. Für 11 Jahre alte Möble bekommt die Comic-Familie glatt 350 Euro, die sie behalten darf.
Statt teurem Mineralwasser soll die Familie Leitungswasser trinken. Man gewöhne sich dran.
Beim Heizen soll die Raumtemperatur tagsüber auf 20, nachts auf 15 Grad gesenkt werden.

"Das Jobcenter habe „einen tollen #ALG2 Ratgeber herausgegeben, Hartz4 einfach erklärt“ lobt der Vizechef der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, über Twitter.
Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/...id_1046825.html

Sollte Euere Rente mal nicht reichen und Ihr benötigt Hilfe von der ARGE, stellt Euere Lebensgewohnheiten also erst mal um. Fangt am besten jetzt schon an vegetarisch zu essen, Leitungswasser zu trinken und verkauft Euere Möbel.

Liebe Grüße, Rika


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18.07.2013 15:30
avatar  Gisela ( gelöscht )
#2 RE: Hartz-IV-Empfänger: Seine Möbel verkaufen, Leitungswasser trinken...
Gi
Gisela ( gelöscht )

Wieso müssen die überhaupt essen, erstaunlich das sie auf den Gedanken noch nicht kamen sich das essen abzugewöhnen.


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18.07.2013 20:18
avatar  EhemaligesMitglied ( gelöscht )
#3 RE: Hartz-IV-Empfänger: Seine Möbel verkaufen, Leitungswasser trinken...
Eh
EhemaligesMitglied ( gelöscht )


Na klasse - man arbeitet sein ganzes Leben lang. ... und wenn man dann als Rentner - oder als Arbeitsloser Hilfe braucht kann man alles, was man im Leben aufgebaut hat abschaffen. Seine Hobbies, seine Möbel, seine Lebensversicherungen, sein mühsam vom Mund abgespartes Auto - alles verkaufen.

... und dann werden einem auch noch die Menschenrechte genommen: Da wird einem vorgeschrieben, was man zu essen hat, was man trinken darf - und wie warm es in der Wohnung sein darf.

Als "normaler" Bürger ist es einem z.B. erlaubt, zu betteln. Wer allerdings als Hartz-IV-Empfänger bettelt wird dafür bestraft: Es wird eine Annahme aufgestellt, wieviel der Bürger erbettelt haben könnte. ... und diese aus der Luft gegriffene Summe wird vom Harz-IV Betrag abgezogen!
Beispiel:
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=18227.5;wap2

Das Amt entscheidet auch, ob man in der Wohnung bleiben darf - oder ob man sich eine kleinere Wohnung suchen muß - so weit das Recht auf "Freizügigkeit" - das Recht auf eine freie Wohnungwahl.
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiz%C3%BCgigkeit
Dabei interessiert es die Ämter nicht, wenn die größere Wohnung billiger ist, als die vorgeschriebene kleinere Wohnung!

Damit ist für mich erwiesen, daß man als Hartz-IV-Empfänger seine Bürger-Rechte abgibt!


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18.07.2013 20:23
avatar  Molly ( gelöscht )
#4 RE: Hartz-IV-Empfänger: Seine Möbel verkaufen, Leitungswasser trinken...
Mo
Molly ( gelöscht )

Also jetzt sind sie unter der Hitze endgültig abgedreht.

Allerdings war das nun eine Gemeinde. Es gibt riesige Unterschiede zwischen den Gemeinden. Da dürfen bei der einen Arbeitslose in ihrer größeren Wohnung bleiben wenn sie billiger ist, in einer anderen Gemeinde wieder nicht. Die haben da Spielraum.
Was auch nicht in Ordnung ist, denn die Bürger sollen ja angeblich alle gleich behandelt werden. Was aber leider schon lange nicht mehr der Fall ist.


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18.07.2013 20:35
avatar  EhemaligesMitglied ( gelöscht )
#5 RE: Hartz-IV-Empfänger: Seine Möbel verkaufen, Leitungswasser trinken...
Eh
EhemaligesMitglied ( gelöscht )


In meinen Augen ist es um so schlimmer, wenn es in einem "Rechtsstaat" möglich ist, daß in verschiedenen Gemeinden die Rechtslage anders ausglegt werden. Es darf doch wohl nicht wahr sein, daß man seine Lebensversicherungen und sein Auto verkaufen muß - und dieses Geld erst aufbrauchen muß, bevor man Hartz-IV-Unterstützung bekommt. Daraus lernt man, daß man sein Geld nicht anlegen darf - sondern daß man sein Geld "verrauchen" und versaufen muß!

Vor allem darf es nicht wahr sein, daß es möglich ist, daß Ämter entscheiden - wo ich wohnen darf. Daß ich unter Umständen aus einer billigeren großen Wohnung in eine teuere kleine Wohnung in eine andere Stadt ziehen muß. Da interessiert es die Beamten nicht, daß unsere Steuergelder sinnlos verschleudert werden!

Auch sehr schön: Jeder Bürger darf Betteln. Auch unsere rumänischen "Mitbürger" (auch Hartz-IV-Empfänger!) dürfen betteln - nur deutschen Hartz-IV-Empfängern ist es untersagt!
Da haben Vorbestrafte Schwerverbrecher auf Bewährung mehr Rechte als Hartz-IV-Empfänger!
:wütend:


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18.07.2013 20:39
avatar  Rika
#6 RE: Hartz-IV-Empfänger: Seine Möbel verkaufen, Leitungswasser trinken...
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Bei uns hier in Fürth ist betteln strikt verboten. Egal ob Ausländer, Deutsche. Polizei scheucht sie weg. Werden sie wieder erwischt gibt es Anzeige.
Das sind Gesetze, die den Gemeinden unterstehen.

Liebe Grüße, Rika


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18.07.2013 20:41
avatar  EhemaligesMitglied ( gelöscht )
#7 RE: Hartz-IV-Empfänger: Seine Möbel verkaufen, Leitungswasser trinken...
Eh
EhemaligesMitglied ( gelöscht )

http://werneuchen-news.de/?p=3395
Nur mal zur Erinnerung:
Während es für Verbrecher nicht zumutbar ist, "Fußfesseln" tragen zu müssen - wurde es für Hartz-IV-Empänger beschlossen. Da sieht man die Einordnung, wo der deutsche Staat Arbeitslose und Sozialempänger einsortiert: Noch weit unter Verbrechern!


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18.07.2013 20:43
avatar  EhemaligesMitglied ( gelöscht )
#8 RE: Hartz-IV-Empfänger: Seine Möbel verkaufen, Leitungswasser trinken...
Eh
EhemaligesMitglied ( gelöscht )

Zitat
Bei uns hier in Fürth ist betteln strikt verboten. Egal ob Ausländer, Deutsche. Polizei scheucht sie weg. Werden sie wieder erwischt gibt es Anzeige.
Das sind Gesetze, die den Gemeinden unterstehen.


Hier in NRW ist Betteln - wie in den meisten Bundesländern - erlaubt (so lange man kein Hartz-IV-Empfänger ist!).


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18.07.2013 20:45
avatar  Rika
#9 RE: Hartz-IV-Empfänger: Seine Möbel verkaufen, Leitungswasser trinken...
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Zitat von raptor
http://werneuchen-news.de/?p=3395
Nur mal zur Erinnerung:
Während es für Verbrecher nicht zumutbar ist, "Fußfesseln" tragen zu müssen - wurde es für Hartz-IV-Empänger beschlossen. Da sieht man die Einordnung, wo der deutsche Staat Arbeitslose und Sozialempänger einsortiert: Noch weit unter Verbrechern!



Ein Beschluß der Jobcenter in Brandenburg. Die haben ja auch tolle Ideen.

Liebe Grüße, Rika


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