
An Aus
Hartz-IV-Empfänger: Seine Möbel verkaufen, Leitungswasser trinken...
#1 RE: Hartz-IV-Empfänger: Seine Möbel verkaufen, Leitungswasser trinken...

Eine neue Broschüre für Hartz-IV-Empfänger hat das Jobcenter Pinneberg herausgebracht. Die Broschüre ist im Comic-Stil gestaltet und gibt Tips, wie man als Empfänger billiger leben kann.
Darin heisst er zum Beispiel:
Auf Fleisch verzichten.
Möbelstücke im Internet versteigern. Für 11 Jahre alte Möble bekommt die Comic-Familie glatt 350 Euro, die sie behalten darf.
Statt teurem Mineralwasser soll die Familie Leitungswasser trinken. Man gewöhne sich dran.
Beim Heizen soll die Raumtemperatur tagsüber auf 20, nachts auf 15 Grad gesenkt werden.
"
Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/...id_1046825.html
Sollte Euere Rente mal nicht reichen und Ihr benötigt Hilfe von der ARGE, stellt Euere Lebensgewohnheiten also erst mal um. Fangt am besten jetzt schon an vegetarisch zu essen, Leitungswasser zu trinken und verkauft Euere Möbel.
Gisela
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gelöscht
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#2 RE: Hartz-IV-Empfänger: Seine Möbel verkaufen, Leitungswasser trinken...

EhemaligesMitglied
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gelöscht
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#3 RE: Hartz-IV-Empfänger: Seine Möbel verkaufen, Leitungswasser trinken...

Na klasse - man arbeitet sein ganzes Leben lang. ... und wenn man dann als Rentner - oder als Arbeitsloser Hilfe braucht kann man alles, was man im Leben aufgebaut hat abschaffen. Seine Hobbies, seine Möbel, seine Lebensversicherungen, sein mühsam vom Mund abgespartes Auto - alles verkaufen.
... und dann werden einem auch noch die Menschenrechte genommen: Da wird einem vorgeschrieben, was man zu essen hat, was man trinken darf - und wie warm es in der Wohnung sein darf.
Als "normaler" Bürger ist es einem z.B. erlaubt, zu betteln. Wer allerdings als Hartz-IV-Empfänger bettelt wird dafür bestraft: Es wird eine Annahme aufgestellt, wieviel der Bürger erbettelt haben könnte. ... und diese aus der Luft gegriffene Summe wird vom Harz-IV Betrag abgezogen!
Beispiel:
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=18227.5;wap2
Das Amt entscheidet auch, ob man in der Wohnung bleiben darf - oder ob man sich eine kleinere Wohnung suchen muß - so weit das Recht auf "Freizügigkeit" - das Recht auf eine freie Wohnungwahl.
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiz%C3%BCgigkeit
Dabei interessiert es die Ämter nicht, wenn die größere Wohnung billiger ist, als die vorgeschriebene kleinere Wohnung!
Damit ist für mich erwiesen, daß man als Hartz-IV-Empfänger seine Bürger-Rechte abgibt!
Molly
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gelöscht
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#4 RE: Hartz-IV-Empfänger: Seine Möbel verkaufen, Leitungswasser trinken...

Also jetzt sind sie unter der Hitze endgültig abgedreht.
Allerdings war das nun eine Gemeinde. Es gibt riesige Unterschiede zwischen den Gemeinden. Da dürfen bei der einen Arbeitslose in ihrer größeren Wohnung bleiben wenn sie billiger ist, in einer anderen Gemeinde wieder nicht. Die haben da Spielraum.
Was auch nicht in Ordnung ist, denn die Bürger sollen ja angeblich alle gleich behandelt werden. Was aber leider schon lange nicht mehr der Fall ist.
EhemaligesMitglied
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gelöscht
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#5 RE: Hartz-IV-Empfänger: Seine Möbel verkaufen, Leitungswasser trinken...

In meinen Augen ist es um so schlimmer, wenn es in einem "Rechtsstaat" möglich ist, daß in verschiedenen Gemeinden die Rechtslage anders ausglegt werden. Es darf doch wohl nicht wahr sein, daß man seine Lebensversicherungen und sein Auto verkaufen muß - und dieses Geld erst aufbrauchen muß, bevor man Hartz-IV-Unterstützung bekommt. Daraus lernt man, daß man sein Geld nicht anlegen darf - sondern daß man sein Geld "verrauchen" und versaufen muß!
Vor allem darf es nicht wahr sein, daß es möglich ist, daß Ämter entscheiden - wo ich wohnen darf. Daß ich unter Umständen aus einer billigeren großen Wohnung in eine teuere kleine Wohnung in eine andere Stadt ziehen muß. Da interessiert es die Beamten nicht, daß unsere Steuergelder sinnlos verschleudert werden!
Auch sehr schön: Jeder Bürger darf Betteln. Auch unsere rumänischen "Mitbürger" (auch Hartz-IV-Empfänger!) dürfen betteln - nur deutschen Hartz-IV-Empfängern ist es untersagt!
Da haben Vorbestrafte Schwerverbrecher auf Bewährung mehr Rechte als Hartz-IV-Empfänger!
:wütend:
#6 RE: Hartz-IV-Empfänger: Seine Möbel verkaufen, Leitungswasser trinken...

EhemaligesMitglied
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#7 RE: Hartz-IV-Empfänger: Seine Möbel verkaufen, Leitungswasser trinken...

http://werneuchen-news.de/?p=3395
Nur mal zur Erinnerung:
Während es für Verbrecher nicht zumutbar ist, "Fußfesseln" tragen zu müssen - wurde es für Hartz-IV-Empänger beschlossen. Da sieht man die Einordnung, wo der deutsche Staat Arbeitslose und Sozialempänger einsortiert: Noch weit unter Verbrechern!
EhemaligesMitglied
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gelöscht
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#8 RE: Hartz-IV-Empfänger: Seine Möbel verkaufen, Leitungswasser trinken...

Zitat
Bei uns hier in Fürth ist betteln strikt verboten. Egal ob Ausländer, Deutsche. Polizei scheucht sie weg. Werden sie wieder erwischt gibt es Anzeige.
Das sind Gesetze, die den Gemeinden unterstehen.
Hier in NRW ist Betteln - wie in den meisten Bundesländern - erlaubt (so lange man kein Hartz-IV-Empfänger ist!).
#9 RE: Hartz-IV-Empfänger: Seine Möbel verkaufen, Leitungswasser trinken...

Zitat von raptor
http://werneuchen-news.de/?p=3395
Nur mal zur Erinnerung:
Während es für Verbrecher nicht zumutbar ist, "Fußfesseln" tragen zu müssen - wurde es für Hartz-IV-Empänger beschlossen. Da sieht man die Einordnung, wo der deutsche Staat Arbeitslose und Sozialempänger einsortiert: Noch weit unter Verbrechern!
Ein Beschluß der Jobcenter in Brandenburg. Die haben ja auch tolle Ideen.
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