Bundesgerichtshof kippt Renovierungsklausel in Mietverträgen

12.07.2013 15:17
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#1 RE: Bundesgerichtshof kippt Renovierungsklausel in Mietverträgen
Gi
Gisela ( gelöscht )

Bisher konnten Vermieter anhand eines von ihnen eingeholten Kostenvoranschlages von Mietern, die vor Ablauf der vereinbarten Renovierungsfristen ausziehen, eine jeweiligen Anteil je nach Mietdauer der gesamten Schönheitsrenovierung bei Auszug verlangen.
Dabei haben viele Vermieter einen extra teueren Kostenvoranschlag eingeholt um sich dadurch einen möglichst geringen Eigenanteil an den Renovierungskosten zu sichern.
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, daß die Vermieter Kostenvoranschläge die der Mieter vorlegt als Berechnungsgrundlage akzeptieren müssen. Mieter können den günstigsten Anbieter als Vorlage nehmen.
Steht im Mietvertrag das nur der vom Vermieter eingeholten Kostenvoranschlag gültig sei müssen Mieter sich überhaupt nicht an den Renovierungskosten beteiligen und können einfach ausziehen.
Az: VIII ZR 285/129


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