Ab Mai gilt Mietrechtsreform - Die Änderungen

11.04.2013 13:53
avatar  Rika
#1 RE: Ab Mai gilt Mietrechtsreform - Die Änderungen
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Im Gegensatz zu bisher darf ein Mieter drei Monate lang keine Mietminderung durchführen wenn der Vermieter Energiespar-Maßnahmen durchführen lässt... egal wie laut es wird.
Erst nach drei Monaten darf gekürzt werden. Sofort gekürzt werden darf bei allen anderen Baumaßnahmen wie bisher.

Bisher konnten Mieter bereits bei Ankündigung einer Modernisierung wegen absehbarer Mieterhöhung wirtschaftliche Härten angeben um die Modernisierung zu verhindern. Ab jetzt kann das erst bei erfolgter Mieterhöhung gemacht werden.

Vermieter mußten bisher den Effekt von Modernisierungsmaßnahmen gutachterlich vorlegen können. Jetzt reicht es, wenn der Vermieter den üblichen Pauschalvorteil mitteilt.

Ist der Mieter mit der Zahlung der Kaution mit 2 Kaltmieten im Rückstand kann der Vermieter nun fristlos kündigen.

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf wenn Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden ist nun in jedem Fall für Vermieter bzw. neue Besitzer drei Jahre lang nicht möglich. Erst dann darf Eigentumsbedarf angemeldet und gekündigt werden.

Zahlt der Mieter keine Miete zog sich eine Räumungsklage bisher lange hin, danach sah der Vermieter für all die Monate niemals sein Geld, da in solchen Fällen meist kein Geld vorhanden ist.
Deshalb werden Räumungsklagen nun schneller als Zivilprozesse behandelt.

Liebe Grüße, Rika


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