Erdgeschoss-Mieter muß Aufzugkosten zahlen
Laut geltendem Recht muß ein Mieter, der im Erdgeschoss wohnt, genau so die Aufzugskosten zahlen wie einer der im fünften oder zehnten Stockwerk wohnt.
Das ist wieder mal Logik, die kein normaler Mensch nachvollziehen kann.
Man stelle sich vor: ich wohne in einem Wolkenkratzer mit 15 Etagen, jede Etage hat 10 Wohnparteien. Jede Wohnpartei benutzt bis zu 5 mal täglich den Lift. Der (oder auch zwei Aufzüge) fahren den ganzen Tag rauf und runter und verursachen höllische Kosten an Strom und Wartung..... und ich wohne im Erdgeschoss und fahre nie mit dem Aufzug. Trotzdem muß ich anteilsmäßig die Kosten genau so zahlen wie die Mieter im zehnten Stock!
EhemaligesMitglied
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#2 RE: Erdgeschoss-Mieter muß Aufzugkosten zahlen
Das geht doch noch, dann weißt Du wenigstens wo Dein Geld hinkommt.
Spaß beiseite; an manchen Sachen ist man halt näher dran und mit der Nase drauf
Stell Dir vor, was Du sonst noch alles mitfinanzierst. Mich stören z. B. die laufenden
Instandsetzungskosten und Neubauten von Museen und sonstigen Kunsttempeln, wo ich
sicher nie reingehe.
Und so gäbe es 1000 Beispiele.
Es geht hier ja nicht um öffentliche Kosten senior. Es geht um's private Wohnen, den Nebenkosten, also das Mietrecht. :twinkle"
Normalerweise ist es mietrechtlich so, daß der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung nur berechnen darf was der Mieter auch verbraucht, bzw. wovon er Mitbenutzer ist.
Ehemaliges Mitglied
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#5 RE: Erdgeschoss-Mieter muß Aufzugkosten zahlen
Da kann wirklich jeder froh sein, der in seinem eigenen Häuslein wohnt. Auch wenn man da genug Kosten für Instandhaltung etc. hat, man weiß zumindest, wofür man bezahlt und dass es sein eigen ist. Mit den Mietern wird doch wirklich gemacht, was die Großen wollen und die Kleinen müssen zahlen.
Na ja, bisher ist alles gesetzlich geregelt. Man zahlt eigentlich sonst nur was man verbraucht und es kommt billiger wenn sich alle Kosten unter mehreren Parteien aufteilen als allein in einem Haus. Nur steigen seit kurzem die Mieten unermesslich.
Aber man hat seine Ruhe im eigenen Haus.
EhemaligesMitglied
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#7 RE: Erdgeschoss-Mieter muß Aufzugkosten zahlen
:twinkle"
Auch auf die Gefahr, daß ich mit meiner Meinung allein da stehe: Ich bin der Meinung, daß alle Mieter mit ihrer Miete einen Lift bezahlen sollten.
Auch wenn der Mieter auf der Erd-Etage den Lift nicht benutzt - in dem Haus muß der Lift vorhanden sein.
Die Alternative wäre eine Chip-Karte, die jede Benutzung erfassen würde. Da würden die anfallenden Kosten jeden Monat auf die Einheiten angerechnet werden. 100 Mal benutzt, Kosten XXX Euro:
XXX : 100 = Aufschlag auf die Miete
Dann muß man - um auch wirklich gerecht die Kosten zu verteilen - neben dem Erdetagen-Mieter einrechnen, wer älter ist, wer behindert ist, wieviel jemand verdient ...
Hinzu kommt, daß ein gesetzlich vorgeschiebener Garten auch nicht von jedem Mieter genutzt wird. Soll den Garten dann auch nur derjenige bezahlen, dessen Kinder den Spielplatz benutzen, der sich im Sommer auf die Wiese legt? ...
Wird dann nicht jeder Mieter sagen: "ich will keinen Garten - also brauche ich den auch nicht zu zahlen ... Der nächste meint dann, daß er nur am Tag das Treppenhaus nutzt - und so auch keine Stromkosten für die Treppenhausbeleuchtung zahlen will. Feuermelder - brauche ich nicht, Feuerlöscher nein - bei mir brennt es nicht - also bezahle ich nicht!
Es ist ja allein schon eine Sache, daß man bei einem Besuch beim oberen Nachbarn auch den Lift benutzen wird. Man kann mir nicht erzählen, daß man bei einem Besuch im 5. Stock nicht den Lift benutzen will.
Ein Lift ist ab einer Etagenzahl Vorschrift - genau so, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, eine Grünanlage zu haben, Feuerlöscher und Feuermelder zu haben. Ein Aufzug gehört zu einem Haus mit mehreren Etagen - da sollten dann auch alle die Kosten mit tragen. Ansonsten wird jede Ausstattung im Haus zur Verhandlung gestellt (ob man nun dieses oder jenes bezahlen "möchte").
Na ja da sind wir ausnahmsweise mal nicht einer Meinung.
Garten ja, kann jeder benutzen.
Aber wegen dem Aufzug müsste man ja nicht Alter, Verdienst und sowas berücksichtigen. Sondern einfach nur die Etagen, je höher desto längere Fahren mit dem Lift. Im Erdgeschoss garnicht. Meiner (großen) Erfahrung nach besuchen sich Hausbewohner kaum, aber wenn dann bestimmt nicht so oft.
Auch sind die Stromkosten für Treppenhäuser nicht so hoch.
Wogegen der Aufzug in einem Hochhaus, wie ich es früher bewohnt habe, im Jahr für eine Wohneinheit auf an die 200 bis 300 Euro kam! Und das soll nun ein Erdgeschossbewohner in gleicher Höhe zahlen wie einer im 14. Stochwerk.
EhemaligesMitglied
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#9 RE: Erdgeschoss-Mieter muß Aufzugkosten zahlen
EhemaligesMitglied
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#11 RE: Erdgeschoss-Mieter muß Aufzugkosten zahlen
Wenn der unterste Stock keine Kosten für Aufzüge bezahlen müßten - und Wohnungen im obersten Stock am meisten für Lifts zahlen müßten - dann würde es sehr bald wieder wie früher sein. Es gäbe - weil keiner Aufzüge bezahlen will - keine Aufzüge mehr in mehrstöckigen Häusern.
Je weiter man nach oben ziehen muß - desto billiger wären die Wohnungen. Die unteren Wohnungen wären total überteuert. Die unteren Etagen wären heiß begehrt, während keiner mehr in den oberen Etagen wohnen wollte. In Hochhäusern würden alte Menschen und Arbeitslose bald nur noch im 80sten Stock wohnen - ohne Aufzug.
Momentan sind gerade die höchsten Etagen (Penthouse) am teuersten.
Es würde jedenfalls eine riesige Diskussion gestartet werden:
"Einen Kellerraum brauche ich nicht - ich stelle alles in meiner Wohnung rein - also streiche ich den Kellerraum aus der Miete!"
"Eine Garage bezahle ich auch nicht - ich habe ja gar kein Auto!" (Parkplätze und Garagen gehören - rechtlich gesehen genau wie Aufzüge zu einer Wohnung)
"Ich fahre kein Auto - also bezahle ich kein Geld für Straßen - ich brauche ja nur einen Bürgersteig."
"Ich bin Blind - da brauche ich keine Fenster - also streiche ich die Kosten für Fenster aus der Miete!"
"Ich dusche auf der Arbeit - also brauche ich keine Badewanne - also bezahle ich auch kein Bad."
"Ich esse nur in der Kantine und in Restaurants - also bezahle ich keine Küche."
"Ich bin allergisch gegen Gras, divere Bäume und Büsche - also bezahle ich keine Gartenbepflanzung und keine Gartenpflege."
EhemaligesMitglied
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#12 RE: Erdgeschoss-Mieter muß Aufzugkosten zahlen
Einen Aufzug einbauen ist aber baurechtlich vorgeschrieben ab 5 Etagen. In manchen Gemeinden schon ab drei Etagen.
Aber da muß man sich keine Sorgen machen, es gibt eh fast keine Wohnungen mehr. Ich las Inserate da suchen berufstätige, beliebte Mietinteressenten sein eineinhalb Jahren intensiv eine Wohnung, finden aber keine. Fast nur noch Gesuche in den Wohnungsanzeigen.
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