Minijobs: Haushaltshilfe - Die Änderungen ab 2013

05.02.2013 17:48
avatar  Rika
#1 RE: Minijobs: Haushaltshilfe - Die Änderungen ab 2013
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Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt kann jetzt bis 450 Euro zahlen, bisher waren Minijobs auf 400 Euro beschränkt.
Bis 400 Euro Verdienst ist der Job weiterhin Rentenversicherungsfrei. Über 400 Euro muß die Haushaltshilfe Rentenbeitrag zahlen.
Die Jobberin muß aber in jedem Fall bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.
Wer eine Haushaltshilfe aus dem Geld der Pflegeversicherung bezahlt muß sie nicht versichern, da ist automatisch eine Unfallversicherung vorhanden. Da muß die Beschäftigte nicht bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.

Liebe Grüße, Rika


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