Im Ernst: Scheibenwischer bedient – dann gibt's ein Bußgeld

07.09.2025 17:08
#1 Im Ernst: Scheibenwischer bedient – dann gibt's ein Bußgeld
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Zitat :
Stellen Sie sich vor: Es regnet, man will die Scheibenwischer einstellen und plötzlich droht ein Bußgeld. Gibt's nicht? Doch! Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe. (Az. 1 Rb 36 Ss 832/19)
Ein Autofahrer war bei Regen von der Fahrbahn abgekommen, als er über den Touchscreen in der Mittelkonsole die Intervalle der Scheibenwischer einstellen wollte. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen verbotener Nutzung eines elektronischen Geräts zu einer Geldbuße von 200 Euro und einem Monat Fahrverbot. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte dieses Urteil.

Tipps für sicheres Fahren
Um Bußgelder zu vermeiden und sicher zu fahren, sollten Sie diese Hinweise beachten:

Wichtige Einstellungen vor Fahrtantritt vornehmen. Alles klar, Scheibenwischer rechtzeitig anschalten, auch wenn es noch nicht regnet

Im Zweifelsfall anhalten, um Einstellungen zu ändern. Wenn ich auf der Autobahn bin und es fängt an zu regnen, halte ich kurz an um den Wischer anzuschalten

Wenn möglich, Sprachsteuerung oder Lenkradtasten verwenden. Und wenn nicht vorhanden ?


Wie weltfremd sind unsere Richter eigentlich ??


https://www.t-online.de/mobilitaet/recht...r-im-regen.html

wenn irgendwem meine Beiträge missfallen, berufe ich mich auf § 20 StGB


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07.09.2025 17:36
avatar  Rika
#2 RE: Im Ernst: Scheibenwischer bedient – dann gibt's ein Bußgeld
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Da muß man schon wieder lachen, wenn es nicht so bescheuert wäre.

Liebe Grüße, Rika

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08.09.2025 09:27
avatar  Eri
#3 RE: Im Ernst: Scheibenwischer bedient – dann gibt's ein Bußgeld
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Eri

Ich finde das Urteil ganz prima . Ein Touchscreen ist eine gefährliche Ablenkung im Straßenverkehr, ich möchte so ein Teil nicht ausschließlich im Auto haben. Bei Regen bediene ich nur kurz den Hebel am Lenkrad, kann somit auch weiter uneingeschränkt auf den Verkehr achten Der Autofahrer ist bei dem Rumgefummel von der Straße abgekommen, hat damit sich und evtl. andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Es schadet nicht, hinter die eigenen unleidlichen Gedanken einen Punkt zu setzen.
Virginia Woolf


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08.09.2025 15:02 (zuletzt bearbeitet: 08.09.2025 15:03)
#4 RE: Im Ernst: Scheibenwischer bedient – dann gibt's ein Bußgeld
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Wenn du aber nun mal ein Auto mit Touchscreen hast, müsstet du wenn du zB auf der Autobahn fährst und es fängt plötzlich an zu regnen, rechts ranfahren um den Wischer einzuschalten. Einerseits sagt das Gericht vor dem Bedienen anhalten, andererseits verbietet dir die StvO genau dieses . Da hackt es doch irgendwie. Die Autoindustrie wäre besser bei Schalter, Knöpfen oder Hebeln geblieben, so geht es jedenfalls nicht ! Es kann nicht sein, dass der Autofahrer diese Suppe auslöffeln muss.

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08.09.2025 19:29
avatar  Eri
#5 RE: Im Ernst: Scheibenwischer bedient – dann gibt's ein Bußgeld
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Eri

Habe mal etwas nachgelesen. Bei der Automobilindustrie findet schon ein Umdenken statt. Volkswagen z. B. hat auf die Kritik an den Touchdingern reagiert und verbaut wieder Tasten und Schalte in Modellreihen.
Es kann doch nicht sein, dass aus Autos rollende Computer gemacht werden, die massiv die Verkehrssicherheit gefährden.
Auf der Autobahn einfach mal rechts ranfahren und den Scheibenwischer einstellen-das ist doch unmöglich. Das ist nur in zwingenden Notfällen wie Panne oder Unfall erlaubt . Dann muss ja auch ein Warndreieck aufgestellt werden.
Autofahrer mit ausschließlich Touchscreens im Wagen sollten immer den Wetterbericht lesen, nur bei Sonnenschein loszuckeln. .

Es schadet nicht, hinter die eigenen unleidlichen Gedanken einen Punkt zu setzen.
Virginia Woolf


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