Zahlreiche Änderungen für die Bürger ab 2024

25.12.2023 13:45
avatar  Rika
#1 Zahlreiche Änderungen für die Bürger ab 2024
avatar

Der CO2-Preis steigt zum 1. Januar auf 40 Euro je Tonne, was Tanken sowie Heizen mit Öl oder Gas verteuert.

Im Januar 2024 wird der Mindestlohn in Deutschland erhöht.
Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 520 auf 538 Euro im Monat.

Rund 5,5 Millionen Empfänger von Sozialhilfe oder Bürgergeld erhalten ab Januar 2024 mehr Geld. Die Änderung wird folgendermaßen gestaffelt:
Alleinstehende erhalten 61 Euro mehr, also 563 Euro pro Monat.
Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekommen 471 Euro statt bisher 420 Euro.
Kinder bis zum sechsten Geburtstag erhalten 357 Euro.
Kinder zwischen sechs und 13 Jahren bekommen 390 Euro.

Für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland wird es im neuen Jahr spannend. Sie erhalten voraussichtlich 3,5 Prozent mehr Geld, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter Berufung auf den Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2023 der Bundesregierung errechnet hat. Bereits geändert wurde, dass Menschen, die wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Rente sind, ab 2024 mehr hinzuverdienen dürfen. Endgültig beschlossen wird die Anpassung im kommenden Frühjahr.

Zum Jahreswechsel steigt die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt auf 66 Jahre. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.

Bereits vergangenes Jahr wurde die Höhe des Einkommens angepasst, bis zu dem keine Steuern bezahlt werden müssen. Auch 2024 ändert sich dieser sogenannte Grundfreibetrag: Für Ledige steigt er von 10.908 Euro auf 11.604 Euro, bei Verheirateten liegt die Grenze bei 23.208 Euro.
Zudem steigt der steuerliche Kinderfreibetrag zur Sicherung des Existenzminimums von Kindern von 6024 Euro auf 6384 Euro je Kind an. Bei getrennten Eltern ist es die Hälfte.

Die Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen steigen im kommenden Jahr deutlich an - Besserverdiener müssen dann höhere Sozialabgaben leisten. In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden dann bis zu einem sozialversicherungspflichtigen Gehalt von 7550 Euro in Westdeutschland und 7450 Euro in Ostdeutschland Beiträge fällig. Bisher lag die Grenze bei 7300 Euro im Westen und 7100 Euro im Osten.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt ab Januar 2024 auf bundesweit 5175 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze soll demnach auf 69.300 Euro Jahreseinkommen steigen. Wer mehr verdient, kann sich auf Wunsch privat krankenversichern.

Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht - je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht.

Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.

Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neuzugelassene Pkw mit einen sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein. Wie die Blackbox bei Flugzeugen sollen Daten gespeichert werden, die im Falle eines Unfalls zur Aufklärung ausgelesen werden können.
Zudem müssen ab Oktober 2024 Autofahrer ihren Autos bei Winterwetter Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol aufziehen. Die sogenannten M+S Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig.

Für Erwachsene ab 18 Jahren wird der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel steht aber noch aus.

Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.

Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli 2024.

Diese Änderung trifft Restaurantbesucher hart. Denn in der Gastronomie gilt vom 1. Januar 2024 an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent.

Wer unverpacktes Fleisch etwa an der Theke oder auf dem Markt kauft, bekommt mehr Klarheit über die Herkunft. Die verpflichtende Kennzeichnung wird ab dem 11. Februar auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt.

Auch für Milch oder Milchmischgetränke greift zum 1. Januar eine Pfandpflicht, wenn sie in Plastikflaschen verkauft werden.

Liebe Grüße, Rika


 Antworten

 Beitrag melden
26.12.2023 12:14 (zuletzt bearbeitet: 26.12.2023 12:14)
avatar  Mioram
#2 RE: Zahlreiche Änderungen für die Bürger ab 2024
avatar

Da ist Kaiser Franz sein Sprüchel bei mir wieder Mode.
Mich würde es nicht überraschen, wenn die Rentner-3,5 %-'Gratifikation' bloß ein Vorhaben gewesen ist. Es sei denn, dass bis dahin nach dem März der Merz seine Spielchen treibt. Der darf die Rentner natürlich nicht vor ihre Köpfchen stoßen.

<<<<<<*** >>>>>> >>>>>>***<<<<<<

 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!