Ab 1.12. Änderung Telekommunikationsgesetz zu Gunsten des Verbrauchers

02.11.2021 15:52
avatar  Rika
#1 Ab 1.12. Änderung Telekommunikationsgesetz zu Gunsten des Verbrauchers
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Die Änderungen am Telekommunikationsgesetz treten ab 1.12.21 in Kraft:
Alle Internet-Provider-Verträge dürfen nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit von maximal 24 Monaten nicht mehr wie bisher automatisch um weitere zwölf Monate verlängert werden, sondern müssen monatlich kündbar sein.

Außerdem haben Verbraucher Anspruch auf Entschädigung beziehungsweise Minderung, wenn Störungen nicht rasch behoben werden oder vertraglich zugesicherte Leistungen nicht vollumfänglich erbracht werden.

Liebe Grüße, Rika


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02.11.2021 21:10
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#2 RE: Ab 1.12. Änderung Telekommunikationsgesetz zu Gunsten des Verbrauchers
Gast
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interessant


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