Ohne Vorsorgevollmacht können Angehörige nichts entscheiden!

21.12.2014 17:44
avatar  Rika
#1 RE: Ohne Vorsorgevollmacht können Angehörige nichts entscheiden!
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Viele Menschen glauben, das im Fall das sie nicht mehr selbst entscheiden oder handeln können automatisch der Ehepartner oder das Kind für sie entscheiden kann. Das ist in Deutschland nicht der Fall!
Ohne Voll­macht haben Angehörige und Partner nichts zu sagen, ausser der Staat setzt sie im Ernstfall als Bevollmächtigte ein.

Zitat:
"Was vielen oft nicht klar ist: In Deutsch­land vertreten Angehörige oder Ehepartner nicht auto­matisch die Interessen ihrer Angehörigen. Ohne Vorsorgevoll­macht dürfen Ehepartner oder erwachsene Kinder nicht für sie sprechen und handeln. Deshalb ist es sinn­voll, früh­zeitig in einer Vorsorgevoll­macht alles zu regeln. Der Bevoll­mächtigte über­nimmt dann die Gesund­heits­fürsorge und bestimmt, wo der Betroffene wohnt. Er vertritt ihn gegen­über dem Pfle­geheim und Behörden. Hat er eine Bank­voll­macht, regelt er auch die Finanzen. Ohne diese Vorsorgevoll­macht springt der Staat ein. Liegt jemand zum Beispiel nach einem Unfall im Kranken­haus und ist nicht ansprech­bar, informieren Ärzte das Betreuungs­gericht, eine Abteilung des Amts­gerichts. Das Gericht bestimmt dann einen recht­lichen Betreuer. Ehepartner oder erwachsene Kinder haben kein auto­matisches Mitspracherecht."
https://www.test.de/Vorsorgevollmacht-Wenn-es-Streit-um-die-Vollmacht-gibt-4752190-0/

Es kann manchmal ganz schnell gehen. Ein Schlaganfall oder ein Unfall und man ist nicht mehr ansprechbar. Also rechtzeitig eine schriftliche Vollmacht verfassen, leicht zu finden an einem festen Platz hinterlegen und am besten eine kleine Karte beim Personalausweis bei sich tragen, die Auskunft gibt wo die Vollmacht sich befindet. Wer sich nicht sicher ist, was da alles reingeschrieben werden muß, kann sich auch von einem Notar helfen lassen. Es kann eine Generalvollmacht erstellt werden, dann hat der Bevollmächtigte Entscheidungsrecht über Gesundheitsfragen, Wohnunterkunft, Bank und Geld. Es können auch mehrere Personen eine Vollmacht erhalten. Dies wird sogar empfohlen, da dann nicht eine einzige Person entscheiden kann und somit mehrere "aufeinander aufpassen" damit alles zum Besten des Vollmachtgebers geregelt wird.
Ohne Vorliegen einer Vollmacht bekommt vom Gericht ein völlig Fremder eventuell die Vollmacht über alles zu entscheiden! Das passiert selbst dann wenn es erwachsene Kinder gibt oder einen Partner.

Liebe Grüße, Rika


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21.12.2014 18:07
avatar  Cindy ( gelöscht )
#2 RE: Ohne Vorsorgevollmacht können Angehörige nichts entscheiden!
Ci
Cindy ( gelöscht )

Gut, dass Du daran erinnerst, Rika. Das ist sehr wichtig.
Wir haben das, vor einigen Jahren schon gemacht.


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21.12.2014 18:53
avatar  Greta ( gelöscht )
#3 RE: Ohne Vorsorgevollmacht können Angehörige nichts entscheiden!
Gr
Greta ( gelöscht )

Haben wir schon viele Jahre.

Wie wichtig sie ist, habe ich gemerkt, als meine Mama jahrelang dement war. So konnte ich alles entscheiden.


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22.05.2016 12:22
avatar  ExMitglied ( gelöscht )
#4 RE: Ohne Vorsorgevollmacht können Angehörige nichts entscheiden!
Ex
ExMitglied ( gelöscht )

Eigentlich finde ich es eine Frechheit das heut zu Tage einen Vorsorgevollmacht auch von dem Ehepartner verlangt wird.
Da sind Menschen vielleicht Jahrzehntelang miteinander verheiratet , und plötzlich darf ein Partner nicht mehr entscheiden?
Komisch, früher brauchte das niemand.
Erschreckend wenn, ich mir vorstelle das die meisten jungen Leute gar keine Vorsorgevollmacht haben, dann wird ihnen ein Betreuer vorgesetzt anstatt das die Familie für ihn entscheiden darf.
Warum muss alles so kompliziert sein?
Natürlich habe ich selbst eine Vorsorgevollmacht für die Person meines Vertrauen ausgestellt.


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22.05.2016 12:49
avatar  Mioram
#5 RE: Ohne Vorsorgevollmacht können Angehörige nichts entscheiden!
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In diesem und ähnlichen Zusammenhängen ist immer unsere Rede: "Das hätte es zu DDR-Zeiten nicht gegeben".
Es wird zwar per Gesetz Gutes beabsichtigt und auch erreicht, aber andererseits auch vieles unnötig erschwert.
Schwierige Entscheidung, dabei Justitia die Waage aus der Hand nehmen zu wollen.

<<<<<<*** >>>>>> >>>>>>***<<<<<<

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22.05.2016 23:31
avatar  ExMitglied ( gelöscht )
#6 RE: Ohne Vorsorgevollmacht können Angehörige nichts entscheiden!
Ex
ExMitglied ( gelöscht )

Leider ist das so, warum einfach , wenn es auch kompliziert geht..


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22.05.2016 23:39
avatar  Lotta ( gelöscht )
#7 RE: Ohne Vorsorgevollmacht können Angehörige nichts entscheiden!
Lo
Lotta ( gelöscht )

Wenn es auch kompliziert ist, ich finde es richtig. Eine Ehe, die Jahrzehnte besteht, ist noch lange keine Garantie dafür, dass der Ehemann/die Ehefrau, wenn einer von beiden nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden, das Richtige und das Beste für seine bessere Ehehälfte entscheidet.
Die Ehe kann doch nur noch auf dem Papier bestehen und der, der entscheiden soll, entscheidet zu seinen Gunsten.


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23.05.2016 15:57
avatar  Cindy ( gelöscht )
#8 RE: Ohne Vorsorgevollmacht können Angehörige nichts entscheiden!
Ci
Cindy ( gelöscht )

Zitat von Lotta
Wenn es auch kompliziert ist, ich finde es richtig. Eine Ehe, die Jahrzehnte besteht, ist noch lange keine Garantie dafür, dass der Ehemann/die Ehefrau, wenn einer von beiden nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden, das Richtige und das Beste für seine bessere Ehehälfte entscheidet.
Die Ehe kann doch nur noch auf dem Papier bestehen und der, der entscheiden soll, entscheidet zu seinen Gunsten.



so ist es Lotta, das ist auch meine Meinung.


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24.05.2016 00:28
avatar  ExMitglied ( gelöscht )
#9 RE: Ohne Vorsorgevollmacht können Angehörige nichts entscheiden!
Ex
ExMitglied ( gelöscht )

Natürlich Lotta und Cindy habt Ihr Recht, eine lange Ehe ist kein Garant dafür
das der andere nur das Beste für seinen erkrankten Partner möchte.
Aber anders herum gefragt, auch wenn die Ehe nur noch auf dem Papier besteht,
ist das ein Zeichen dafür das der andere seinem "Papier Partner", böses will?
Das glaube ich kaum, denn es gibt immer noch so etwas wie Verantwortung gegenüber
dem Menschen den man mal geliebt hat, auch wenn die Ehe nicht mehr in der Form besteht wie sie mal war.


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24.05.2016 13:07
avatar  Cindy ( gelöscht )
#10 RE: Ohne Vorsorgevollmacht können Angehörige nichts entscheiden!
Ci
Cindy ( gelöscht )

Zitat von Verica

Aber anders herum gefragt, auch wenn die Ehe nur noch auf dem Papier besteht,
ist das ein Zeichen dafür das der andere seinem "Papier Partner", böses will?
Das glaube ich kaum, denn es gibt immer noch so etwas wie Verantwortung gegenüber
dem Menschen den man mal geliebt hat, auch wenn die Ehe nicht mehr in der Form besteht wie sie mal war.



ich weis nicht so recht, Verica. Wenn man sich manche Paare so anschaut...die haben sich nichts mehr zu sagen, giften sich an.
Wo soll da die Verantwortung für den anderen sein?


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24.05.2016 13:20
avatar  Eri
#11 RE: Ohne Vorsorgevollmacht können Angehörige nichts entscheiden!
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Eri

Ich würde es auch nicht richtig finden, wenn Angehörige automatisch alle Vollmachten bekommen würden. Inzwischen sollte sich das Thema 'Vorsorgevollmacht ' auch rumgesprochen haben, so dass kein Angehöriger im Fall der Fälle aus den Wolken fallen müßte. Bei uns ist jedenfalls alles schriftlich niedergelegt .

Es schadet nicht, hinter die eigenen unleidlichen Gedanken einen Punkt zu setzen.
Virginia Woolf

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24.05.2016 13:33
avatar  Lotta ( gelöscht )
#12 RE: Ohne Vorsorgevollmacht können Angehörige nichts entscheiden!
Lo
Lotta ( gelöscht )

Selbst wenn von 100 Ehen, die nur nur auf dem Papier bestehen, 20 Frauen oder Männer sich noch für den Partner verantwortlich fühlen und ihnen nichts Böses wollen, bleiben immer noch 80, die nicht so verantwortungsvoll handeln. Liebe Verica, sicher hat man sich mal geliebt, aber bei vielen Menschen schlägt die groe Liebe ganz schnell in Hass um, wenn es Unstimmigkeiten gibt.
Eri, das finde ich richtig, wenn alles schriftlich festgelegt wurde, haben mein Vater und ich auch gemacht.


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24.05.2016 19:31
avatar  Susi
#13 RE: Ohne Vorsorgevollmacht können Angehörige nichts entscheiden!
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Die haben wir vor einigen Jahren, gerade noch rechtzeitig, gemacht, alles beim Notar.

„Lachen braucht weniger Energie als ein ernstes Gesicht.“
Anton Gunzinger

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24.05.2016 20:02
avatar  Eri
#14 RE: Ohne Vorsorgevollmacht können Angehörige nichts entscheiden!
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Eri

Eine Vorsorgevollmacht für Angehörige kann auch die völlig falsche Entscheidung sein. Nach dem Tod einer Frau aus meiner Katzenschutzgruppe hat die Tochter nichts im Sinne der Mutter gemacht. Die Katze wollte sie gleich ins Tierheim bringen, aber das konnten wir gerade noch verhindern.

Es schadet nicht, hinter die eigenen unleidlichen Gedanken einen Punkt zu setzen.
Virginia Woolf

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24.05.2016 21:42
avatar  Lotta ( gelöscht )
#15 RE: Ohne Vorsorgevollmacht können Angehörige nichts entscheiden!
Lo
Lotta ( gelöscht )

Eri, man muss eben an alles denken, wenn man so eine Vorsorgevollmacht macht, auch, wie das mit Haustieren geregelt wird.


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08.11.2017 11:57
#16 RE: Ohne Vorsorgevollmacht können Angehörige nichts entscheiden!
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-Patientenverfügung-

Die Achtung des Patientenwillens hat Vorrang!
Vor einem schweren Schicksalsschlag ist niemand gefeit. Eine Patientenverfügung ist eine wichtige Richtschnur für Ärzte, wenn der Betroffene seine Wünsche nicht mehr selbst äußern kann. Werden die Interessen jedoch zu allgemein formuliert, hilft dies den Medizinern im Ernstfall nicht weiter. Zudem sollten Betroffene ihre Vorstellungen überdenken, wenn sich die aktuelle Lebenssituation geändert hat. Legt der geliebte Mensch seinen Patientenwillen zuvor fest, entlastet er seine Angehörigen. Denn sie müssen weniger quälende Entscheidungen treffen.
Jeder Volljährige kann in einer schriftlichen Verfügung im Voraus festlegen, ob und wie er später behandelt werden will, wenn er am Krankenbett seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann.
Betreuer oder Bevollmächtigte müssen gegenüber den Ärzten dafür sorgen, die Verfügung durchzusetzen. Voraussetzung ist aber, dass die Erklärung auch die tatsächliche Behandlungssituation überhaupt erfasst. Dazu müssen die Patientenverfügungen möglichst konkret gefasst sein.
Die Patientenverfügung sollte beim
Hausarzt liegen, in der Krankenakte und bei den Betreuern.
Je konkreter sich die Patientenverfügung auf einen bestimmten Fall bezieht, desto eher kann sie im Ernstfall den Hinterbliebenen helfen und desto stärker wird sie die Ärzte an den eigenen Willen binden.
Experten raten zu einer Patientenverfügung plus Vorsorgevollmacht.

Hier könnt Ihr Euch bei Bedarf eine Patientenverfügung runterladen. Ich hoffe es klappt.

https://www.file-upload.net/download-128...uegung.zip.html

Spuren im Sand verwehen,
Spuren im Herzen vergehen nie.

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08.11.2017 12:47
#17 RE: Ohne Vorsorgevollmacht können Angehörige nichts entscheiden!
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Kontovollmacht

Konto-Angelegenheiten möchten viele Menschen am liebsten persönlich regeln. Doch in manchen Situationen kann eine Bank- oder Kontovollmacht sinnvoll sein. Denn damit kann eine Person Ihres Vertrauens über das Konto verfügen, wenn Sie einmal nicht dazu in der Lage sind. Somit stellen Sie sicher, dass der Bevollmächtigte – beispielsweise der Ehe- oder Lebenspartner – verschiedene Transaktionen durchführen kann.

Was ist eine Kontovollmacht?

Mit der Kontovollmacht – auch Bankvollmacht genannt – gewährt der Kontoinhaber den Bevollmächtigten den Zugriff auf ein bestimmtes Konto: zum Beispiel dem Ehepartner, der Lebensgefährtin, den volljährigen Kindern.

Warum eine Bankvollmacht erteilen?


Ehepaare gehen oft davon aus, dass der eine Partner im Notfall die gesetzliche Vertretung für den anderen übernehmen kann. Das ist leider nicht so. Kann ein Partner sich nicht um seine Bankgeschäfte kümmern, benötigt der andere ebenso wie bei unverheirateten Paaren eine Bankvollmacht, um eingreifen zu können.
Auch andere Familienmitglieder haben ohne Vollmacht keinen Zugriff auf das Konto. In jungen Jahren machen sich die wenigsten Gedanken darum, aber das ist nicht empfehlenswert. Ein Notfall durch Unfall oder Krankheit kann jederzeit eintreten. Wer Vorsorge über eine Vollmacht getroffen hat, kann sich ganz auf das Gesundwerden konzentrieren.

Wozu berechtigt eine Kontovollmacht?

Grundsätzlich berechtigt die Kontovollmacht den Bevollmächtigten, alles zu erledigen, was mit der Führung des Kontos unmittelbar in Zusammenhang steht.
Dazu gehört insbesondere:
Verfügungen über das Guthaben auf dem betreffenden Konto, z. B. Abheben von Bargeld, Veranlassen von Überweisungen oder die Einrichtung von Daueraufträgen
die Nutzung eines bereits bestehenden Dispo-Kredits
die Anerkennung oder Reklamation von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen

Wozu berechtigt eine Kontovollmacht nicht?


Mit der Vollmacht über das Konto geben Sie keine Befugnisse an den Inhaber der Vollmacht ab, die über das Führen täglicher Bankgeschäfte hinausgehen. Daher hat der Inhaber der Kontovollmacht zum Beispiel keine Erlaubnis für folgende Tätigkeiten:
Er darf keine Untervollmachten an weitere Personen vergeben.
Er darf das Konto nicht kündigen, außer der Kontoinhaber ist verstorben.
Er darf keine weiteren Konto- oder Kreditkarten für das Konto beantragen.
Er darf keine neuen Kredite aufnehmen oder den Rahmen des Dispo-Kredits erweitern lassen.

Sollen dem Inhaber der Kontovollmacht auch diese Möglichkeiten eingeräumt werden, muss ihm eine sogenannte Generalvollmacht erteilt werden.

Wie lange gilt eine Kontovollmacht?

Die Vollmacht über das Konto gilt, sobald sie bei der Bank eingereicht wird, und zwar so lange, bis Sie sie widerrufen.
Bei den meisten Banken bleibt eine erteilte Kontovollmacht stets über den Tod des Kontoinhabers hinaus bestehen.
Das sollte in einem persönlichen Gespräch mit einem dafür zuständigen Mitarbeiter der Bank besprochen und manifestiert werden.

Eine Bankvollmacht für den Fürsorgefall

Man kann die Gültigkeit der Bankvollmacht auch auf den Fall beschränken, dass man selbst nicht mehr handlungsfähig sind. So bekommt der Inhaber der Bankvollmacht nur Zugriff auf das Konto, wenn tatsächlich Bedarf besteht, weil man aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder aus Altersgründen nicht mehr selbst handeln können.
Soll der Partner sich im Notfall nicht nur um Ihre Bankgeschäfte kümmern, sondern auch alle anderen Belange regeln, sollte wie bereits erwähnt Vorsorgevollmacht ausgestellt werden.

M.E. ist ein Gespräch mit der Bank wichtig, nur somit ist gewährleistet, dass im Notfall keine Probleme zu erwarten sind.

Spuren im Sand verwehen,
Spuren im Herzen vergehen nie.

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08.11.2017 13:53
avatar  Rika
#18 RE: Ohne Vorsorgevollmacht können Angehörige nichts entscheiden!
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Auch hier ein danke für die Info Christine.

Liebe Grüße, Rika


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08.11.2017 18:42
avatar  Lenchen
#19 RE: Ohne Vorsorgevollmacht können Angehörige nichts entscheiden!
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Alles total wichtig!!! Ich weiß, wovon ich rede

Liebe Grüße vom Lenchen
Wenn du etwas haben möchtest, was du noch nie gehabt hast, dann musst du etwas tun, was du noch nie getan hast. chinesische Weisheit

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07.06.2019 09:58
avatar  Rika
#20 RE: Ohne Vorsorgevollmacht können Angehörige nichts entscheiden!
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Gerade ein aktueller Artikel über die Patientenverfügung. Wenn man die nicht ausführlich und richtig erstellt können selbst nahe Verwandte keine Entscheidung treffen, können Ärzte vieles nicht tun. Die bisherigen Formulare sind überwiegend nicht mehr ausreichend!!!
HIER: https://www.focus.de/finanzen/experten/w...d_10786799.html

Liebe Grüße, Rika


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07.06.2019 18:44
avatar  Rika
#21 RE: Ohne Vorsorgevollmacht können Angehörige nichts entscheiden!
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Wenn keine Angehörigen da sind sollte man die Patientenverfügung bei einem Notar hinterlegen. Ein Hinweis beim Personalausweis (Handtasche) und innen an der Wohnungstür sollte die Telefonnummer mit Hinweis auf den Notar zeigen.

Liebe Grüße, Rika


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