Ohne Testament, der Staat erbt alles!

10.05.2013 15:11
avatar  Rika
#1 RE: Ohne Testament, der Staat erbt alles!
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Wenn Ehepartner oder Kinder da sind und es wird kein Testament gemacht erben die Hinterbliebenen nach der "Erbfolge". Da ist alles klar.
Aber viele alte Menschen (oder auch jüngere, man kann ja durch Unfall sterben) bleiben allein zurück, sei es durch Scheidung oder Tod des Partners.
In dem Fall erbt alles der Staat. Und da der schon zu Lebzeiten genug von einem bekommt sollte man das verhindern.

Ein aktueller Fall ist besonders krass: Ein alleinstehender Mann wurde durch hunderte Häuser, die er kaufte und verkaufte sowie Ölquellen zum Millionär.
Er hat kein Testament gemacht, obwohl er ein hohes Alter hatte. Mit 92 Jahren ist er nun gestorben. Der Staat New York erbt nun 40 Millionen Dollar!
Was hätte er mit einem Testament doch Gutes tun können.
http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article116058229/Mann-hinterlaesst-40-Millionen-Dollar-keine-Erben.html

Man denkt nicht gern an den Tod. Aber man sollte etwas regeln für den Fall.
Wie ist das bei Euch? Habt Ihr was geregelt?

Liebe Grüße, Rika


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10.05.2013 15:25
avatar  EhemaligesMitglied ( gelöscht )
#2 RE: Ohne Testament, der Staat erbt alles!
Eh
EhemaligesMitglied ( gelöscht )

Die gesetzliche Erbfolge finde ich vollkommen in Ordnung.

Wenn jemand andere Regelungen will, hat er ja die Möglichkeit,
ein abweichendes Testament zu machen.

Wenn jemand kein Testament macht und keine Erben hat,
geht es an den Staat.

Finde ich auch (im weitesten Sinne) in Ordnung, denn wir sind
doch der Staat; d. h. es kommt der Allgemeinheit zu gute.


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11.05.2013 17:20
avatar  Gisela ( gelöscht )
#3 RE: Ohne Testament, der Staat erbt alles!
Gi
Gisela ( gelöscht )

Es kommt eher den Diäten der Politiker zu Gute fürchte ich. Oder sie bauen noch ein paar Flughäfen und Luxusgefängnisse.
Also wenn ich viel hätte an Geld oder auch Imobilien und bin alleinstehend würde ich schon ziemlich jung, es geht manchmal schnell, ein Testament beim Notar hinterlegen. Ich würde es einem oder mehreren Wohltätigkeits-Organisationen vererben.


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11.05.2013 20:43
avatar  Molly ( gelöscht )
#4 RE: Ohne Testament, der Staat erbt alles!
Mo
Molly ( gelöscht )

Oder einem guten Freund. :twinkle"
Ich denke auch, daß der Staat genug zu Lebzeiten von den Bürgern bekommt um es zu vergeuden.


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11.05.2013 20:58
avatar  EhemaligesMitglied ( gelöscht )
#5 RE: Ohne Testament, der Staat erbt alles!
Eh
EhemaligesMitglied ( gelöscht )


Ich gönne jedem sein Erbe - nur dem Staat und der Kirche nicht.

Auch, wenn wir eigentlich "der Staat" sind - das Geld versickert eh ungesehen in unnötigen Ausgaben. Wir sollen alle den Gürtel enger schnallen - und der Staat wirft nur so mir dem Geld um sich!
Da muß man nur einmal den Berliner Flughafen sehen: Seit Jahren sollte der in Betrieb sein. Noch startet da kein einziges Flugzeug. Trotzdem übt dort die 150 köpfige Feuerwehr das Löschen der Flugzeuge. Die Bahnen und U-Bahnen fahren heute schon den Flughafen nach dem Fahrplan an - "damit die Weichen und Liegenschaften nicht verkommen" ...
Man denke an den Beitrag mit dem Luxusgefängnis.
Man denke daran, daß wir 40 Jahre an der Bundeshauptstadt Bonn gebaut haben. ... und in dem Jahr, wo wir mit Bonn fertig waren zogen wir nach Berlin um - nur, um dort wieder mit dem Aufbau einer Hauptstadt neu anzufangen.

Man muß sich nur einmal das Schwarzbuch vom Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. lesen!
http://schwarzbuch.steuerzahler.de/

Dabei ist die Kirche noch viel schlimmer, als der Staat.


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08.11.2017 12:30
#6 RE: Ohne Testament, der Staat erbt alles!
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Den letzten Willen rechtzeitig zu Papier bringen

Das Deutsches Institut für Erbrecht in Konstanz rät in jedem Fall zu einem Testament, um Streitigkeiten unter Erben zu vermeiden.
Nach einer Umfrage kommt es in jedem vierten Erbfall zu Zwistigkeiten in der Familie, weil keine klaren Regelungen getroffen wurden. Das muss nicht sein!

Warum streiten sich Erben so häufig?

Meist liegt es daran, dass kein Testament hinterlassen und damit nicht klar geregelt wurde, was mit dem Nachlass geschehen soll. Nur etwa jeder vierte Deutsche hat ein Testament verfasst. Das ist in den meisten Fällen ein großer Fehler.

Für wen ist es ratsam, ein Testament zu schreiben?

Für jeden von uns. Wer seinen Nachlass – egal wie groß er ist – früh genug regelt, kann sich und seinen Verwandten Stress, Streit und Steuern ersparen. Ein Testament ist darüber hinaus vor allem dann sinnvoll, wenn nach dem Tod jemand etwas erhalten soll, der laut gesetzlicher Erbfolge nichts oder weniger bekommen würde, als man es sich wünscht. Zudem sind Familien heutzutage vielschichtiger als noch vor 20 Jahren. Da gibt es zum Beispiel Kinder aus verschiedenen Beziehungen. Hier kann niemand darauf vertrauen, dass sich nach dem Tod die Erben schon irgendwie einigen werden.

Worauf sollte man beim Verfassen eines Testaments im Detail achten?

Das Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden. Ort und Datum gehören ebenso hinein. Der Erblasser legt klar und unmissverständlich fest, welchen Personen er was hinterlassen will. Ich rate dazu, sich juristischen Rat von einem spezialisierten Rechtsanwalt zu holen, um Fehler auszuschließen. Es passiert recht häufig, dass ein Testament wegen fehlender und unvollständiger Angaben ungültig ist.

Kann ein Testament auch geändert werden?

Das sollte es sogar, und zwar alle paar Jahre. Denn Lebensumstände verändern sich. Eine Änderung ist jedoch immer mit dem aktuellen Datum zu versehen und neu zu unterschreiben.

Wo bewahrt man ein Testament am besten auf?

Ich kann es zu Hause bei meinen Unterlagen deponieren oder gegen eine geringe Gebühr beim Amtsgericht hinterlegen.

Warum scheuen sich so viele davor, ihr Testament zu schreiben?

Menschen denken nicht gern über ihr Ende nach. Der Tod ist nun mal kein schöner Gedanke und wird meist verdrängt. Außerdem haben viele Angst davor, Familienangehörige zu bevorteilen oder zu benachteiligen und wollen sich nicht festlegen.

Wer einen Angehörigen pflegt, kann seit Anfang 2010 Ansprüche aus dem Erbe geltend machen. Wie funktioniert das?

Kinder, die einen nahen Angehörigen pflegen, werden jetzt entlohnt. Verstirbt die Person, steht dem Pflegenden aus dem Nachlass ein Ausgleichsanspruch zu, auch wenn er während der Pflege berufstätig war. Vor der Reform gab es einen Pflegebonus nur für diejenigen, die während der Pflegezeit auf einen Teil ihres Einkommens verzichtet haben. Nachdem der Wert der Pflegeleistung bestimmt wurde, wird dieser Betrag vom Nachlass des Verstorbenen abgezogen. Erst dann wird das verbleibende Vermögen unter den Erben aufgeteilt. Diese Regelung trifft aber nur auf Kinder und Enkel zu. Ehegatten, Geschwister oder Schwiegertöchter sind nicht berechtigt, eine Zahlung aus dem Erbe zu fordern. Sie haben jedoch die Möglichkeit, ihre Ansprüche durch einen notariell beglaubigten Erbvertrag, der mit dem Erblasser abgeschlossen wird, oder eine Eintragung im Grundbuch abzusichern. Ein Testament ist keine rechtssichere Form, um das durchzusetzen.

Wenn kein Testament hinterlassen wurde, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Was gibt es hier zu beachten?

Kindern, Enkeln, Urenkeln sowie Eltern und Ehegatten steht der Pflichtteil zu. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Den Pflichtteilanspruch können diese Personen geltend machen, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurden.

Wonach richtet sich die Höhe der Erbschaftsteuer?

Sowohl Steuersätze als auch Freibeträge hängen in ihrer Höhe davon ab, wie eng das verwandtschaftliche Verhältnis zum Verstorbenen ist. Je enger, desto geringer die Steuer und desto höher der Freibetrag.

Ist es besser, sein Vermögen zu Lebzeiten aufzuteilen?

Gerade bei größeren Nachlässen wäre das vorteilhaft. Denn Geschenke werden jetzt nicht mehr uneingeschränkt bei der Berechnung vom Pflichtteil hinzugezogen. Schenkungen aus dem ersten Jahr vor dem Tod werden noch mit 100 Prozent angesetzt, nach zehn Jahren ist der Stand bei Null. Eine Ausnahme gilt für Schenkungen von Immobilien, bei denen sich der Schenker einen Nießbrauch (Nutzrecht) oder ein Wohnrecht vorbehält.

Was passiert, wenn jemand keine Erben hat?

Wenn keine entfernten Verwandten nachweisbar sind, erbt der Staat. Gerade für Menschen, die keine Kinder oder nahe Verwandte haben, ist es umso wichtiger, alles rechtzeitig zu regeln. Dazu gehört auch, für den Fall der Fälle vorzusorgen und per Vorsorgevollmacht eine Betreuungsperson zu bestimmen, falls man durch Krankheit oder Unfall handlungsunfähig wird. Tut man das nicht, wird vom Vormundschaftsgericht ein amtlicher Betreuer bestellt. Es gibt immer mehr Menschen, die in eine solche Situation kommen.

Kann man ein Erbe auch ausschlagen?

In speziellen Fällen, zum Beispiel wenn ein Erblasser einen Berg Schulden hinterlässt, macht das sogar Sinn. Wer eine Erbschaft aus diesem Grund nicht annehmen will, hat sechs Wochen Zeit, diese auszuschlagen.

Spuren im Sand verwehen,
Spuren im Herzen vergehen nie.

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08.11.2017 13:51
avatar  Rika
#7 RE: Ohne Testament, der Staat erbt alles!
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Danke Christine für die ausführlich Info.

Liebe Grüße, Rika


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29.12.2017 17:21
avatar  Lenchen
#8 RE: Ohne Testament, der Staat erbt alles!
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Ich habe einen Artikel gefunden, der Interessantes offenbart:
Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer.
Man kann, so habe ich das verstanden, einen zum Erben erklären und die anderen zu Vermächtnisnehmern, denen der Erbe dann das ihnen Vermachte auszahlen, aushändigen muss. So kann man Streit vermeiden, denn es muss nicht wegen jeder Kleinigkeit die Zustimmung von allen eingeholt werden, wie es bei einer Erbengemeinschaft ist.
Finde ich interessant und überlegenswert.

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/mein...n-15324800.html

Liebe Grüße vom Lenchen
Wenn du etwas haben möchtest, was du noch nie gehabt hast, dann musst du etwas tun, was du noch nie getan hast. chinesische Weisheit

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29.12.2017 17:54
avatar  Rika
#9 RE: Ohne Testament, der Staat erbt alles!
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Das hab ich nicht gewußt. Wahrscheinlich geht es den meisten so.
Interessant.

Liebe Grüße, Rika


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