Parkplatz-Abzocke Rentner soll Strafe zahlen, weil er nicht genug Geld bei Lidl ausgegeben hat

19.01.2024 15:01
#1 Parkplatz-Abzocke Rentner soll Strafe zahlen, weil er nicht genug Geld bei Lidl ausgegeben hat
avatar

Zitat :
Während der 39 Minuten kaufte der Rentner Waren für rund 34 Euro. Für das Überwachungsunternehmen reicht das nicht aus. Nach einer Beschwerde und Vorlage der Lidl-Quittung antwortete das Unternehmen: „Leider steht die nachgewiesene Einkaufshöhe nicht in Relation zu der festgestellten Parkdauer.“ Auf Nachfrage des Weser Kuriers äußerte sich Parkpoint nicht zu dem Fall, sondern verwies an Lidl. Doch auch der Discounter wollte sich nicht dazu äußern und gab nur eine allgemeine Antwort. Die Vertragsstrafe in Höhe von 35 Euro soll der Rentner zahlen.


Das schlägt ja wohl dem Fass den Boden aus. Wenn diese Abzocker vor Gericht Recht kriegen, verliere ich auch noch den letzten Rest an Glauben in unseren sog. Rechtsstaat. Wobei Recht bekommt niemand vor Gericht, sondern nur ein Urteil.


https://www.focus.de/auto/news/rentner-s..._259584425.html

wenn irgendwem meine Beiträge missfallen, berufe ich mich auf § 20 StGB


 Antworten

 Beitrag melden
19.01.2024 15:50
avatar  Rika
#2 RE: Parkplatz-Abzocke Rentner soll Strafe zahlen, weil er nicht genug Geld bei Lidl ausgegeben hat
avatar

Das Supermarkt-Parkplätze kontrolliert werden kann ich nachvollziehen. Denn viele Autofahrer nutzen diese Parkplätze ohne was zu kaufen. Manche den ganzen Tag wenn sie in der Nähe arbeiten.
Aber vorzuschreiben wie lang ein Einkauf dauern darf und Geld zu verlangen wenn man nicht genug eingekauft hat ist ja wohl der Hammer.

Liebe Grüße, Rika


 Antworten

 Beitrag melden
19.01.2024 18:25
#3 RE: Parkplatz-Abzocke Rentner soll Strafe zahlen, weil er nicht genug Geld bei Lidl ausgegeben hat
avatar

Der Witz an der Sache ist ja, dass der Mann um zu seinem Fitnesscenter zu kommen über den Lidl Parkplatz muss. Dort hat er trainiert und hat anschließend bei Lidl eingekauft. So kamen die 90 Minuten zusammen. Es ist doch bescheuert, dass beide Parkplätze zusammenhängen und nicht getrennt voneinander sind. Eine völlig beklatschte Regelung. Er dürfte bei einem Rechtsstreit also gute Karten haben wenn er den jeweiligen Aufenthalt zeitlich nachweisen kann.

wenn irgendwem meine Beiträge missfallen, berufe ich mich auf § 20 StGB


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!